Relation
(lat.), der von dem Mitglied eines Kollegiums als Berichterstatter (s. d.) oder Referenten erstattete mündliche oder schriftliche Vortrag.
Der in besonders wichtigen Fällen übliche Vortrag eines zweiten Mitglieds des Kollegiums (des Korreferenten) über dieselbe Sache heißt Korrelation.
Auch bezeichnet man mit Relation
den
Bericht des amtlichen Vollzugs-
und Dienerpersonals über Behändigungen,
Vorladungen und andre ihm befohlene
Handlungen. Im logischen
Sinn ist Relation
Beziehung
des einen auf das andre, daher s. v. w.
Verhältnis.