Rektor
(lat., »Leiter, Regierer«), im römischen Reich seit Konstantins d. Gr. Zeit Titel der den Präfekten oder Exarchen untergeordneten Statthalter in den einzelnen Provinzen; gegenwärtig Titel derjenigen, welche an Gelehrten-, Bürger- und sonstigen Schulen die erste Lehrerstelle bekleiden, und denen zugleich die Leitung der ganzen Anstalt übertragen ist. In der Neuzeit ist dafür an vielen Orten der moderne Name Direktor eingeführt worden. Auf Universitäten ist Rektor der Vorsteher, der das Prädikat Magnificus oder, wenn der Landesherr selbst ist, in welchem Fall sein erwählter Vertreter den Titel Prorektor hat, Magnificentissimus führt. Die Rektoren hatten früher oft Rang und Abzeichen der Fürsten nebst wichtigen Berechtigungen; davon ist jetzt nur noch ein Schatten in dem akademischen Pomp bei Universitätsfeierlichkeiten geblieben. Die Würde pflegt jährlich zu wechseln und der Rektor oder Prorektor aus der Gesamtheit der ordentlichen Professoren gewählt zu werden und zwar so, daß die einzelnen Fakultäten einander ablösen. In Preußen bekleiden die Rektoren der Universitäten den Rang der Räte 2. Klasse (Obersten, Regierungs-, Oberlandesgerichtspräsidenten etc.). Der Vorsteher eines Jesuitenkollegiums führt ebenfalls den Titel eines Rektors, welcher in England auch auf Geistliche Anwendung findet, die selbständig einer Gemeinde vorstehen; das Amt und der Amtsbezirk der letztern heißt Rectory.