Rektor
(lat., »Leiter, Regierer«),
im römischen
Reich seit
Konstantins d. Gr. Zeit
Titel der den
Präfekten oder Exarchen
untergeordneten
Statthalter in den einzelnen
Provinzen; gegenwärtig
Titel derjenigen, welche an
Gelehrten-,
Bürger- und sonstigen
Schulen die erste Lehrerstelle bekleiden, und denen zugleich die Leitung der ganzen Anstalt
übertragen ist. In der Neuzeit
ist dafür an vielen
Orten der moderne
Name
Direktor eingeführt worden. Auf
Universitäten ist Rektor
der Vorsteher, der das
Prädikat
Magnificus oder, wenn der
Landesherr selbst ist, in welchem
Fall sein erwählter Vertreter den
Titel
Prorektor
hat, Magnificentissimus führt.
Die Rektoren
hatten früher oft
Rang und
Abzeichen der
Fürsten nebst wichtigen
Berechtigungen; davon ist jetzt nur noch ein
Schatten
[* 3] in dem akademischen
Pomp bei Universitätsfeierlichkeiten geblieben. Die
Würde pflegt jährlich zu wechseln und der
Rektor
oder
Prorektor aus der Gesamtheit der ordentlichen
Professoren gewählt zu werden und zwar so, daß
die einzelnen
Fakultäten einander ablösen. In
Preußen
[* 4] bekleiden die Rektoren
der
Universitäten den
Rang der
Räte 2.
Klasse
(Obersten,
Regierungs-, Oberlandesgerichtspräsidenten etc.). Der Vorsteher eines Jesuitenkollegiums
führt ebenfalls den
Titel eines Rektors
, welcher in
England auch auf
Geistliche Anwendung findet, die selbständig
einer
Gemeinde vorstehen; das
Amt und der
Amtsbezirk der letztern heißt Rectory.
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