Rekognitio
nsschein,
s. v. w. Lehnsschein (s. Lehnswesen, S. 632);
dann überhaupt die Bescheinigung der Vornahme eines gerichtlichen Aktes, z. B. der Hinterlegung eines Testaments bei Gericht oder des Eintrags einer Hypothek.
Rekognitionsschein
28 Wörter, 226 Zeichen
Rekognitionsschein,
s. v. w. Lehnsschein (s. Lehnswesen, S. 632);
dann überhaupt die Bescheinigung der Vornahme eines gerichtlichen Aktes, z. B. der Hinterlegung eines Testaments bei Gericht oder des Eintrags einer Hypothek.