Reichsschu
lkommission,
die zur Begutachtung von Anträgen, welche die Berechtigung höherer Lehranstalten zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst bezwecken, für das Deutsche Reich [* 2] niedergesetzte Kommission.
Die Reichsschu
lkommission besteht aus sechs Mitgliedern, die von den zuständigen
Bundesregierungen ernannt
werden und unter dem Vorsitz des preußischen Mitglieds in der
Regel jährlich zweimal, im Frühjahr und
im
Herbst, auf Erfordern des
Reichskanzlers in
Berlin
[* 3] zusammentreten.