Reichsschulden.
Das Reichsschuldenwesen (s. Deutschland, S. 840) wird von der preußischen Verwaltung der Staatsschulden verwaltet, welche in dieser Eigenschaft die Bezeichnung Reichsschuldenverwaltung führt. Die obere Leitung steht dem Reichskanzler zu. Außerdem ist die Reichsschuldenverwaltung unter die Kontrolle einer
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Reichsschuldenkommission gestellt, welche aus dem Vorsitzenden des Bundesratsausschusses für das Rechnungswesen, zwei Mitgliedern dieses Ausschusses, ferner aus drei vom Reichstag aus seiner Mitte gewählten Mitgliedern und dem Präsidenten des Rechnungshofs des Deutschen Reichs besteht. Außer der Aufsicht über die Reichsschuldenverwaltung führt diese Kommission auch die Aufsicht über die Verwaltung des Reichskriegsschatzes. Es ist ihr ferner die Kontrolle über die Verwaltung des Reichsinvalidenfonds, einschließlich des Reichsfestungsbaufonds und des Fonds für den Bau eines Reichstagsgebäudes, übertragen.
Insofern es sich um diese letztgedachte Kontrolle handelt, wird die Kommission durch 5 weitere Mitglieder verstärkt, von welchen der Bundesrat 2 und der Reichstag 3 erwählt. Endlich liegt der Reichsschuldenkommission auch die Kontrolle über die An- und Ausfertigung, Einziehung und Vernichtung der Banknoten der Reichsbank ob. Für diese Angelegenheiten tritt zu den sieben Mitgliedern der Kommission noch ein vom Kaiser ernanntes Mitglied hinzu. Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Ausschusses des Bundesrats für das Rechnungswesen.