Reichspostamt,
s. Beilage Reichsbehörden IX.
5 Wörter, 46 Zeichen
s. Beilage Reichsbehörden IX.
die mit verschiedenen Feierlichkeiten verbundene Vollziehung der Ehe von Personen hohen Standes durch Besteigung des Ehebettes.
Fürstliche Personen ließen sonst auch durch besondere Abgesandte
als ihre Vertreter das Beilager halten.
Nach der förmlichen Trauung legte sich der Gesandte in Gegenwart der höchsten Herrschaften neben der hohen Braut seines Herrn einige Minuten lang, leicht gerüstet, auf ein prächtiges Ruhebett;
hierauf wurde die Ehe als gültig und vollzogen betrachtet.
Nr. | Ergebnis | Beilager |
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1 | ****** | Bei|la|ger, das; -s, -: a) bes. im Mittelalter bei fürstlichen Personen unter bestimmten Zeremonien vollzogener Beischlaf ... |