Reichsmini
sterĭen,
in Österreich-Ungarn [* 2] die mit der Verwaltung der beiden Reichshälften (Österreich [* 3] und Ungarn) [* 4] gemeinsamen Angelegenheiten betrauten Ministerien.
Diese sind das k. k. Ministerium des kaiserlichen Hauses und des Äußern, das Reichskriegsministerium und das Reichsfinanzministerium.
Das
Deutsche Reich
[* 5] hat keine verantwortlichen Reichsmini
sterien und
kein Gesamt-Reichsmini
sterium, sondern nur den
Reichskanzler (s. d.) als den alleinigen verantwortlichen Reichsmini
ster.
Verschiedene Anregungen und
Versuche, ein kollegiales Reichsmini
sterium und verantwortliche Ressortminister für das
Deutsche Reich
einzuführen, waren ohne Erfolg.