Reichsmari
neamt,
die höchste Verwaltungsbehörde der deutschen Marine, deren höchste Kommandobehörde das Oberkommando
der Marine (s. d.) bildet. Seine
Aufgabe ist: Bereitstellung des Materials für den Kriegszweck, also
Neubau und Instandhaltung der
Kriegsschiffe, Beschaffung und Vervollkommnung der
Geschütz- und Torpedowaffen,
Bau der Küstenbefestigungen
und
Verwaltung des gesamten Marineetats. Dem Reichskanzler verantwortlich für die
Verwaltung ist der
Staatssekretär des Reichsmari
neamt, der
zugleich Mitglied des
Bundesrats ist. Das Reichsmari
neamt umfaßt folgende
Abteilungen: die Centralabteilung, die Militärische
Abteilung, das Marinedepartement
(Artillerie- und Schiffskonstruktionsabteilung), die Nautische
Abteilung (früher
Hydrographisches Amt
[s. d.] genannt), das Verwaltungsdepartement, die Medizinalabteilung und das
Besondere Decernat.