Reichsfürsten
,
im ehemaligen
Deutschen
Reich die Mitglieder des Fürstenstandes. Die
Würde eines Reichsfürsten
konnte früher
nur durch den wirklichen
Besitz eines Reichsfürs
tenamtes, eines Herzogtums oder Grafenamtes, erworben werden; nach
Rudolf
I. wurde sie aber auch als bloßer
Titel verliehen, so daß mit der Zeit der Unterschied zwischen den
wirklichen Reichsfürsten
(Erzbischöfen,
Bischöfen,
Äbten,
Herzögen,
Fürsten und gefürsteten
Grafen) mit Sitz und
Stimme auf dem
Reichstag
und den Titularreichsfürsten
, ferner zwischen altfürstlichen
Häusern, die vor 1582 die Fürstenwürde besaßen, und neufürstlichen,
die sie erst nach dem genannten Jahr erhalten hatten, entstand.