Reichsfahne
,
s. Banner.
Reichsfahne
3 Wörter, 24 Zeichen
Reichsfahne,
s. Banner.
(unrichtig Panner, Pannier, verwandt mit dem franz. bannière, ital. bandiera, ursprünglich s. v. w. Zeichen), die Hauptfahne eines Heers, welche vor dem Oberbefehlshaber aufgepflanzt und auf Märschen vor demselben hergeführt wird und in früherer Zeit oft so schwer und groß war, daß ein eigner Wagen dazu gehörte. Bekannt ist besonders das deutsche Reichsbanner, die große Fahne, welche der Kaiser oder der von ihm ernannte Oberbefehlshaber bei der Sammlung des Reichsheers aufpflanzte und im Feld führte.
Unter Heinrich I. und Otto d. Gr. war auf demselben der Erzengel Michael abgebildet, unter Friedrich I. ein Adler, [* 3] unter Otto IV. ein Adler über einem Drachen schwebend, seit Siegmund, vielleicht schon früher, der Reichsadler und zwar ein schwarzer Adler mit des Kaisers Hauswappen auf der Brust in gelbem Feld. Bei Belehnungen hatte der Kaiser neben dem Reichspanier, dessen Farben also schwarz und golden waren, zur Verleihung des Blutbannes noch eine rote Fahne zur Seite.
Hierauf ist es wohl zurückzuführen, daß man gegen die Regeln der Heraldik die Farben Schwarz-Rot-Gold zu einer Trikolore kombinierte, welche bekanntlich bis auf die neueste Zeit als die deutsche Fahne bezeichnet ward. Die besondere Obhut des Reichsbanners wurde gewöhnlich einem Vasallen anvertraut, der vom Kaiser ernannt wurde. Zu Ende des 17. Jahrh. entstand ein heftiger Streit, als Hannover [* 4] mit der Kurwürde das Reichsbanneramt als Erzamt erhalten sollte. Sachsen [* 5] und Württemberg [* 6] protestierten, bis Kaiser Leopold nachgab.
Verschieden von dem Reichsbanner war die Reichssturmfahne; dieselbe war kleiner, mehr pikenähnlich und wurde dem Kaiser oder seinem Stellvertreter in der Schlacht vorgetragen, das Recht ihrer Führung mit dem Rechte des Vorstreits in einem Kreis [* 7] wohl auch einzelnen Reichsständen erblich verliehen. Eine solche Reichssturmfahne war das St. Georgenbanner der schwäbischen und fränkischen Ritterschaft. Lehnsherren, welche zum Kriegsgefolge bis zu 100 streitbare eigne Männer hatten, führten ein viereckiges Banner, welches um ein Drittel länger als breit war, und hießen danach Bannerherren.
Das dermalige deutsche Reichsbanner oder die kaiserliche Standarte enthält auf Purpurgrund das Eiserne Kreuz, belegt mit dem kaiserlichen, von der Kette des Schwarzen Adlerordens umgebenen Wappen [* 8] in weißem Feld, und in den vier Eckfeldern des Fahnentuches abwechselnd den preußischen Adler und die kaiserliche Krone. (Vgl. den allerhöchsten Erlaß vom Reichsgesetzblatt, S. 318.) Banner bezeichnet auch ein Freiwilligenkorps, z. B. das Banner der freiwilligen Sachsen, ein nach der Schlacht bei Leipzig [* 9] 1813 errichtetes Freikorps von einigen Tausend Mann Husaren und Jägern zu Pferd [* 10] und zu Fuß, das für einen Bestandteil der kaiserlich russischen Garde erklärt wurde.
Johann, s. Banér. ^[= ( oder Banier), Johann, schwed. Feldmarschall im Dreißigjährigen Kriege, geb. 30. Juni ...]