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vergehen. Die Disciplinargerichtsbarkeit über Reichsdruc
kerei wird in erster Instanz von Disciplinarkammern, in zweiter
und letzter Instanz von dem Disciplinarhof in
Leipzig
[* 3] gehandhabt.
Besondere Vestimmnna.cn bezüglich der Disciplin bestehen
für die richterlichen Reichsdruc
kerei. Die N. baden
Anspruch ans Gehalt, der aus einem festen
Bestandteil, der eigentlichen
Besoldung, und
einem nach dem dienstlichen Wohnsitz veränder- lichen, dem Wohnungsgeldzuschuß, besteht.
N., die einstweilig in den Ruhestand versetzt sind, erhalten als sog. Wartegeld drei Vierteile des Dienst- einkommcns, jedoch nicht weniger als 450 M. und nicht mehr als 9000 M. jährlich.
Bei Dienstunfähig- keit erhalten sie Pension (s. d.).
Über die vermögens- rechtlichen
Ansprüche der Reichsdruc
kerei und ibrcr Hinterbliebe- nen aus ihrem Dienstverhältnis
findet der
Rechts- weg statt.
Die Reichsbankbeamten haben die Rechte und Pflichten der N.;
ihre Besoldung, Pensionen und sonstigen Bezüge sowie die Pensionen und Unter- stützungen der.Hinterbliebenen trägt ie Neichsbank;
diejenige der elsaß-lothr.
Beamten der elsaß-lothr.
Lande^fiskus. -
Vgl.
Freiherr von
Zedlitz-Neu- kirch, Die Rechtsverhältnisse der Reichsdruc
kerei (Berl.
1874); Kanngießer, Das
Recht der deutschen Reichsdruc
kerei (ebd. 1874);
Laband, Das ^taatsrecht des Deutschen Reichs, Bd. 1 (2. Aufl., Freib. i. Vr. 1888).
Neichsbehördcn, diejenigen
Behörden, welche Geschäfte des Denlschen
Reichs fübrcn und ihre
Autorität unmittelbar von der
Rcichsgewalt ab- leiten, über die einzelnen N. s.
Deutschland
[* 4] und
Deutsches Reich (Bd. 5, S. 149 ^). Neichsdeftutation,
im alten
Deutschen
Reiche jeder von
Kaiser und
Reich zur Erledigung ge- wisser Geschäfte erwählte reichsständige
Ausschuß.
Die sog. ordentliche Reichsdruc
kerei vertrat in der Zeit, wo kein Reichstag gehalten
wnrde, denselben und sorgte mit den Kreiseil für die Aufrechthaltung des Land- friedens, kam aber im 17. Jahrh,
außer Übung. Ihr gegenüber hießen die andern Reichsdruc
kerei außeror- dentliche. Es waren teils innere, teils äußere Angelegenheiten,
die man solchen
Kommissionen übertrug.
Unter den erstem sind die Visitationen des Reichskammergerichts die bedeutendsten gewesen, deren letzte 1776 erfolglos endigte;
uuter den letztern waren die Reichsfriedensdeputationen von besonderer Bedeutung.
Die berühmteste und zu- gleich letzte Reichsdruc
kerei dieser Art war die infolge des Lune- villcr Friedens
vom unterm in
Regensburg
[* 5] niedergesetzte, deren Werk der Neichsdeputationshauptschluß war. Neichsdeputationshauptschluß,derVeschluß
der Reichvfriedensdeputation vom Um die im Frieden von LuneMle (s. d.)
getroffenen Bestimmungen über
Abtretung des linken Rhein- users an
Frankreich und die
Entschädigung der dadurch
Verlust erleidenden
deutschen Fürsten im einzelnen durchzuführen, wurde im Okt. 1801 vom
Regensburger Reichstage die außcrordentlicheReichs-
friedeusdeputation eingesetzt, bestehend aus Kur- mainz,
Böhmen,
[* 6]
Sachsen,
[* 7]
Brandenburg,
[* 8] Pfalz-
Bayern,
[* 9] dem Hoch- und
Deutschmeister,
Württem- berg und Hesscu-Cassel.
Unter der Vermittelung Rußlands und Frankreichs brachte die Deputation ihr Werk zu stände.
Österreich [* 10] war zurückgedrängt;
Preußen [* 11] und Bayern im Bündnis mit Frankreich gaben den Ausschlag.
Der Hauptschluß vom25.Febr. wurde vom Reichstage und unter einigen Vorbehalten anch vom Kaiser genehmigt.
Die am tiefsten greifende Umgestaltung war die Vernichtung der bisherigen theokratischen Verfassung des Reichs.
Alle geistlichen Fürsten- tümer wurden aufgehoben, nur der Kurfürst-Erz- kanzler von Mainz [* 12] und die beiden geistlichen Ritter- orden (derJohanniter- und der Deutsche [* 13] Orden) [* 14] blie- ben noch bestehen.
Ferner wnrden zahlreiche Freie Reichsstädte beseitigt, von denen nur sechs, die drei Hansestädte und Augsburg, [* 15] Nürnberg, [* 16] Frankfurt [* 17] erhalten blieben.
Auch eine Anzahl Reichsritter ver- fielen schon 1803 der Mediatisierung. An Stelle der zwei eingegangenen Kurfürstentümer Köln [* 18] und Trier [* 19] wurden vier neue geschaffen.
Neichsdörfer, im ehemaligen Dentschen Reiche die Dörfer, die keiner Landeshoheit unterworfen waren, sondern unmittelbar unter Kaiser und Reich standen.
Sie übten rechtlich, wenn auch unter man- cherlei Beschränkung, das Hoheitsrecht in Kirckeu- undSchulfachen,wäbltenihreSchultheißenund Rich- ter, errichteten Dorfordnungen und zahlten Neichs- steuern.
Ihre Zabl, die noch im 14. Jahrh, über 100 war, nahm durch Verpfändung, Verschenkung
nnd Unterwerfung stetig ab, so daß zuletzt nur noch
Alts- hausen und die freien Lente ans der Leutkircher
Heide in Oberschwaben, Holzhausen, Gochsheim und Sennfeld in
Franken, ^ulzbach und
Soden im Ober- rheinischen
Kreise
[* 20] übrig
waren, die dann durch den Reichsdcputationshanptschluß von 1803 mediati- siert wurden. Reichsdruc
kerei, eine unmittelbare
Reichs- anstalt in
Berlin
[* 21] nnter oberster Leitung des
Staats- sekretärs des Reichspostamts, entstanden durch
Vereinigung der frühern Königlich
[* 22] preuß. Staatsdruckerei (gegründet 1852) und der König-
lich
Geheimen Oberhofbuchdruckerei (N. von
Decker: s.
Decker, Familie).
Sie ist im allgemeinen nur zu unmittelbaren Zwecken des Reichs und der Bundes- staaten bestimmt, arbeitet aber auch für Kommunal- behörden, Korporationen und in gewisfen Fällen selbst für Privatpersonen.
Die Haupttbätigkeit be- steht in der Herstellung von Reichskasjenschcinen, Neichsbanknoten, Schuldverschreibungen, Wert- zeichen für das deutsche Neichspostgebict, Wcchsel- stempelzeichen und andern Marken und gcldwertigen Papieren, ferner im Druck von Gesetz- und Ver- ordnungsblättern und amtlichen Werken l/ kursbuch", Patentschriften u. a.), auch fremdsprach- lichen, endlich in der Vervielfältigung der General- stabskarten, Nachbildung von Knpferstichen u.a. durch die verschiedenen photomechan.
Verfahren. Um die Förderimg des Druckgewerbes macht sich die N. ver- dient durch Anstellung von Versuchen in den ver- schiedenen graphischen Künsten, durch Prüfung neuer Verfahren, durch Aufstellung von Mustern für Schrift und Verzierung, so in ihren Randeinfassungen, Ini- tialen und Zierleisten für den Buchdruck (1885 und 1889), in ihren Beiträgen zum internationalen Musteraustausch, in den Nachbildungen hervor- ragender Druckschriften des 15. bis 18. Jahrh. (1881 -87), in der Sammlung von dentschen und ital. Inkunabeln (1892 fg.).
In Thätigkeit sind 72 Buch- druckpressen (darunter 4 Rotationsmafchincn), 30 Kupferdruck-, 38 ^tein- und Lichtdruckpressen, 1 Steindruck- und 1 Lichtdrnckschnellpresse, 2 Kom- plett-, 10Handgicßmaschinennüt 4 Gießösen;
chalko- graphische und Gravierabteilung, Buchbinderei und Reparaturwerkstätten.
Das Budget l'elr (1893- 94) in der Einnahme 5,69, in der Ausgabe 4,28Mill.M.
An der
Spitze der Reichsdruckerei
steht ein Direktor mit
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Quellen, Literatur
Band - Seite | Artikel | Autor | Titel | Ausgabe |
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53.662 | Buchdruckerkunst | Jahrh | Nachbildungen | (hg. von der Direktion der Reichsdruckerei unter Mitwirkung von Lippmann und Dohme, 10 Hefte, Berl. 1884-87) |
4.605 | Decker | "Reichsdruckerei" | weitergeführt; die Verlagshandlung ("R. v. Deckers Verlag") |
2 Quellen wurden gefunden.