(lat.
Regnum), im allgemeinen s. v. w. Herrschaft,
Regierung; dann Gebiet, Herrschaftsgebiet
(z. B. Reich der
Träume, des
Zufalls etc.) und der Inbegriff des auf einem gewissen Gebiet im
Verhältnis der Zusammengehörigkeit
Stehenden (z. B.
Pflanzen-, Mineralreich etc.); im
Staats- und Völkerleben endlich Bezeichnung eines großen Staatskörpers,
an dessen
Spitze ein einzelner Staatsbeherrscher steht
(Kaiser-,
Königreich), auch ein Gesamtstaat, welcher verschiedene Einzelstaaten
umfaßt
(Bundesreich).
Der
NameReich schlechthin war namentlich zur Bezeichnung des alten
DeutschenReichs gebräuchlich, und zwar dachten sich die
Publizisten
des 18. Jahrh. das Reich selbst gewissermaßen als
Subjekt der Regierungsgewalt, welche nach der
Reichsverfassung, da das ein
Wahlreich war, dem
Kaiserübertragen wurde, daher oft von
»Kaiser und Reich«, als den
Inhabern des
Reichsregiments,
die
Rede war. Auch das jetzige Deutsche
[* 2] Reich wird vielfach schlechthin das »Reich« genannt.
1)
PhilippErasmus, verdienter Buchhändler, geb. zu
Laubach in der
Wetterau, lernte zu
Frankfurt
[* 3] a. M.,
besuchte
London,
[* 4] stand dann einer Buchhandlung in
Stockholm
[* 5] vor und kam 1747 in die Buchhandlung des 1743 verstorbenen
Hofrats Weidmann in
Leipzig,
[* 6] die damals dem
Verfall nahe war und nur durch Reichs glückliche
Spekulationen gerettet wurde. Im
J. 1762 trat er als
Associé in die
Handlung ein, die nun die
Firma
»WeidmannsErben u. Reich« führte, und entwickelte seitdem
auch für die
Reform des deutschen
Buchhandels eine große Thätigkeit, indem er 1765 auf der
Leipziger
Ostermesse einen neuen Buchhändlerverein gründete, dessen Vorstand er wurde, und auch gegen den
Nachdruck und für die
Anerkennung
des litterarischen
Eigentums wiederholt (doch anonym) schriftstellerisch auftrat. Nach seinem
Tode, der am erfolgte,
ging die
Handlung einem
Vertrag gemäß in den alleinigen
Besitz seiner Geschäftsteilhaberin,
Weidmanns
einziger Tochter, über und nahm nun die
Firma »Weidmannsche Buchhandlung« an.