Regulierte
(lat. Regulares, »Geregelte«),
in der römischen
Kirche alle diejenigen, die sich durch
Gelübde verpflichtet
haben, nach einer bestimmten geistlichen
Regel zu leben, also alle Mitglieder einer
Kongregation, eines
Ordens etc.
Daher r.
Geistliche, regulierte
Chorherren etc., im
Gegensatz zu weltlichen
Geistlichen und
Chorherren.