(franz., spr. -māng), Dienstvorschrift, Dienst- oder Geschäftsordnung, besonders im Heerwesen die Vorschriften
für die taktische Ausbildung und die dienstlichen Verrichtungen der Truppen.
Dem Inhalt nach bezeichnet man die Reglements
als Dienst-, Exerzier-, Straf-, Verpflegungs (-Ordnung) -Reglement etc. Reglementieren, reglementmäßig ordnen, einrichten.
(frz., spr. -máng), im allgemeinen Dienstvorschriften
oder Geschäftsordnung, wobei die nähere Bezeichnung angiebt, für welchen Zweig.
Militärisch versteht man darunter vorzugsweise
das Exerzierreglement (s. d.).
Neben diesem giebt es für andere militär. und bürgerliche Dienst- und Verwaltungszweige,
z. B. die Verpflegung, das Kastenwesen, den Postdienst u. s. w., besondere Reglement.