Register
(v. mittelat. ^[richtig: mittellat.] regesta),
Verzeichnis im allgemeinen; dann Verzeichnis der bei einer Behörde gemachten Eingaben und der mündlich angebrachten
Sachen.
Das
Eintragen derselben heißt
Registrieren, derjenige Kanzleibeamte, welcher dies zu besorgen hat,
Registrator,
das
Buch, in welches die gemachten Eingaben nebst den darauf ergangenen
Resolutionen verzeichnet werden, Registrande und der
Aufbewahrungsort
(Büreau) dafür Registratur; mit letzterm
Wort bezeichnet man auch eine kurze Auszeichnung, die zu den
Akten
gebracht wird, im
Gegensatz zum förmlichen
Protokoll. Die Gesamtheit der auf das Registrandenwesen bezüglichen
Regeln heißt Registraturwissenschaft. Dann ist ein alphabetisch geordnetes Inhaltsverzeichnis bei
Büchern, entweder nach
den
Sachen
(Sach-) oder nach den Wörtern (Wortregister
). - In der
Orgel bezeichnet eine vollständige Pfeifenreihe
(Stimme),
die für jeden
Ton der
Klaviatur
[* 3] eine oder, wie bei den gemischten
Stimmen, mehrere
Pfeifen enthält und
durch einen sogen. Registerzug
in oder außer
Funktion gesetzt wird (vgl.
Orgel). - Auch ist der
Name Register
auf die menschliche
Stimme
übertragen worden, welche bekanntlich je nach der Art der
Funktion der
Stimmbänder
Töne sehr verschiedenen Klangcharakters
hervorzubringen vermag, und man unterscheidet als die beiden Hauptregister
aller Menschenstimmen das
Brustregister
und das Kopfregister. Indessen sind dies zwei ganz uneigentliche Bezeichnungen, da die
Idee, daß bei der
Bruststimme
die im
Thorax oder auch nur in der
Luftröhre unterhalb des
Kehlkopfes schwingende
Luft dem
Ton das größere
Volumen geben soll,
auf
Irrtum beruht (vgl.
Falsett und
Ansatz). - In der
Technik endlich bezeichnet eine Vorrichtung, wodurch
etwas reguliert, so gestellt wird, wie es der
Zweck erfordert, z. B. bei
Feuerungsanlagen
[* 4] (s. v. w. Rauchschieber), in der
Buchdruckerkunst (s.
Register halten), bei
Drechslern etc.
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Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Register
(entstanden aus dem mittellat. Worte regesta), im allgemeinen ein Verzeichnis, z. B. der Eingaben, welche bei einer Behörde gemacht werden, oder der mündlich angebrachten Sachen, und daher registrieren soviel als eintragen. Registrator heißt derjenige Kanzleibeamte, welcher das Eintragen und die Aufzeichnung der eingelaufenen Sachen zu besorgen hat, oder auch der Beamte, welcher die Akten verwaltet; in neuester Zeit bezeichnet man mit auch Vorrichtungen zum Einordnen und Aufbewahren von Briefen (Sammelmappen).
Registrande ist das angefertigte Verzeichnis der gemachten Eingaben oder das Verzeichnis der vorhandenen
Akten; Registratur die Aufzeichnung des mündlich Angebrachten, aber auch die Geschäftsstelle des Registrators. Jede
Regierung, jeder Magistrat hat für die Registratur eigens angestellte Beamte. Die Registraturwissenschaft ist der Inbegriff
derjenigen Regeln, nach denen ein hauptsächlich aus gerichtlichen oder wissenschaftlichen Akten bestehendes Archiv sowie die
Sammlung der laufenden Akten zu ordnen und zu erhalten ist. Dieselbe ist eine Unterabteilung der Archivwissenschaft.
Ferner ist Register
ein alphabetisch geordnetes Inhaltsverzeichnis bei Büchern; dasselbe kann entweder Sach- oder Wortregister
sein.
In der Musik bedeutet Register
soviel wie Fach oder Abteilung des Gleichartigen. Bei der menschlichen Stimme bezeichnet man durch Register
die
verschiedenen
¶
mehr
Lagen der Töne oder der Gattungen der Stimme. Die Bruststimme oder das Brustregister
giebt die Töne (besonders die tiefern)
an, die einen vollen Klang haben, dem Gefühl nach aus der Tiefe der Brust hervorkommen und dem Sänger am leichtesten werden;
die Kopfstimme oder das Kopfregister
bringt die höhern und höchsten Töne hervor, die erst durch viele
Übungen Stärke
[* 6] gewinnen und in der Kehle zu entstehen scheinen. Die Töne der Kopfstimme entstehen durch teilweise Verschließung
der Stimmritze und heißen namentlich bei männlichen Stimmen Falsett oder Fistel; die Gesamtzahl der so hervorgebrachten Töne
nennt man das Falsettregister.
Bei der Orgel und beim Harmonium nennt man Register
oder Manubrien die zu beiden Seiten der Klaviatur oder über
dem Notenpult angebrachten, mit weißen Porzellanplättchen versehenen, gewöhnlich schwarz polierten Knöpfe. Auf dem weißen
Plättchen steht mit schwarzer Schrift der Name des Register
, oder, was dasselbe ist, der einer Orgelstimme, d. i. einer Pfeifenreihe,
die für jede Taste der Klaviatur eine Pfeife von bestimmter Klangwirkung enthält und durch den Registerzug
in oder außer Thätigkeit gesetzt wird. Der Register
knopf bewegt einen Mechanismus an der Orgel, der dazu dient, die Schleifen
in den Windladen anzuziehen oder abzustoßen. Die Register des Harmoniums sind weit einfacher in der ganzen Anlage.
(S. Zungenwerke.)
In der Technik ist Register soviel wie Rauchschieber; an der Patronendrehbank ein festliegendes Muttergewinde.