Register
(entstanden aus dem mittellat. Worte regesta), im allgemeinen ein Verzeichnis, z. B. der Eingaben, welche bei einer Behörde gemacht werden, oder der mündlich angebrachten Sachen, und daher registrieren soviel als eintragen. Registrator heißt derjenige Kanzleibeamte, welcher das Eintragen und die Aufzeichnung der eingelaufenen Sachen zu besorgen hat, oder auch der Beamte, welcher die Akten verwaltet; in neuester Zeit bezeichnet man mit auch Vorrichtungen zum Einordnen und Aufbewahren von Briefen (Sammelmappen).
Registrande ist das angefertigte Verzeichnis der gemachten Eingaben oder das Verzeichnis der vorhandenen
Akten; Registratur die Aufzeichnung des mündlich Angebrachten, aber auch die Geschäftsstelle des Registrators. Jede
Regierung, jeder Magistrat hat für die Registratur eigens angestellte
Beamte. Die Registraturwissenschaft ist der
Inbegriff
derjenigen Regeln, nach denen ein hauptsächlich aus gerichtlichen oder wissenschaftlichen
Akten bestehendes
Archiv sowie die
Sammlung der laufenden
Akten zu ordnen und zu erhalten
ist. Dieselbe ist eine Unterabteilung der Archivwissenschaft.
Ferner ist Register
ein alphabetisch geordnetes Inhaltsverzeichnis bei
Büchern; dasselbe kann entweder Sach- oder Wortregister
sein.
In der
Musik bedeutet Register
soviel wie Fach oder
Abteilung des
Gleichartigen. Bei der menschlichen
Stimme bezeichnet man durch Register
die
verschiedenen
¶
mehr
Lagen der Töne oder der Gattungen der Stimme. Die Bruststimme oder das Brustregister
giebt die Töne (besonders die tiefern)
an, die einen vollen Klang haben, dem Gefühl nach aus der Tiefe der Brust hervorkommen und dem Sänger am leichtesten werden;
die Kopfstimme oder das Kopfregister
bringt die höhern und höchsten Töne hervor, die erst durch viele
Übungen Stärke
[* 3] gewinnen und in der Kehle zu entstehen scheinen. Die Töne der Kopfstimme entstehen durch teilweise Verschließung
der Stimmritze und heißen namentlich bei männlichen Stimmen Falsett oder Fistel; die Gesamtzahl der so hervorgebrachten Töne
nennt man das Falsettregister.
Bei der Orgel und beim Harmonium nennt man Register
oder Manubrien die zu beiden Seiten der Klaviatur
[* 4] oder über
dem Notenpult angebrachten, mit weißen Porzellanplättchen versehenen, gewöhnlich schwarz polierten Knöpfe. Auf dem weißen
Plättchen steht mit schwarzer Schrift der Name des Register
, oder, was dasselbe ist, der einer Orgelstimme, d. i. einer Pfeifenreihe,
die für jede Taste der Klaviatur eine Pfeife von bestimmter Klangwirkung enthält und durch den Registerzug
in oder außer Thätigkeit gesetzt wird. Der Register
knopf bewegt einen Mechanismus an der Orgel, der dazu dient, die Schleifen
in den Windladen anzuziehen oder abzustoßen. Die Register
des Harmoniums sind weit einfacher in der ganzen Anlage.
(S. Zungenwerke.)
In der Technik ist Register
soviel wie Rauchschieber; an der Patronendrehbank ein festliegendes Muttergewinde.