Register
(v. mittelat. ^[richtig: mittellat.] regesta),
Verzeichnis im allgemeinen; dann Verzeichnis der bei einer Behörde gemachten Eingaben und der mündlich angebrachten
Sachen.
Das
Eintragen derselben heißt
Registrieren, derjenige Kanzleibeamte, welcher dies zu besorgen hat,
Registrator,
das
Buch, in welches die gemachten Eingaben nebst den darauf ergangenen
Resolutionen verzeichnet werden, Registrande und der
Aufbewahrungsort
(Büreau) dafür Registratur; mit letzterm
Wort bezeichnet man auch eine kurze Auszeichnung, die zu den
Akten
gebracht wird, im
Gegensatz zum förmlichen
Protokoll. Die Gesamtheit der auf das Registrandenwesen bezüglichen
Regeln heißt Registraturwissenschaft. Dann ist ein alphabetisch geordnetes Inhaltsverzeichnis bei
Büchern, entweder nach
den
Sachen
(Sach-) oder nach den Wörtern (Wortregister
). - In der
Orgel bezeichnet eine vollständige Pfeifenreihe
(Stimme),
die für jeden
Ton der
Klaviatur
[* 3] eine oder, wie bei den gemischten
Stimmen, mehrere
Pfeifen enthält und
durch einen sogen. Registerzug
in oder außer
Funktion gesetzt wird (vgl.
Orgel). - Auch ist der
Name Register
auf die menschliche
Stimme
übertragen worden, welche bekanntlich je nach der Art der
Funktion der
Stimmbänder
Töne sehr verschiedenen Klangcharakters
hervorzubringen vermag, und man unterscheidet als die beiden Hauptregister
aller Menschenstimmen das
Brustregister
und das Kopfregister. Indessen sind dies zwei ganz uneigentliche Bezeichnungen, da die
Idee, daß bei der
Bruststimme
die im
Thorax oder auch nur in der
Luftröhre unterhalb des
Kehlkopfes schwingende
Luft dem
Ton das größere
Volumen geben soll,
auf
Irrtum beruht (vgl.
Falsett und
Ansatz). - In der
Technik endlich bezeichnet eine Vorrichtung, wodurch
etwas reguliert, so gestellt wird, wie es der
Zweck erfordert, z. B. bei
Feuerungsanlagen
[* 4] (s. v. w. Rauchschieber), in der
Buchdruckerkunst (s.
Register halten), bei
Drechslern etc.
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