Régisseur
(franz., spr. -schißör), s. Regie. ^[= (franz., spr. -schih oder -gih), s. v. w. Verwaltung, insbesondere Finanzverwaltung, in Frankreich ...]
Régisseur
11 Wörter, 88 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Régisseur
(franz., spr. -schißör), s. Regie. ^[= (franz., spr. -schih oder -gih), s. v. w. Verwaltung, insbesondere Finanzverwaltung, in Frankreich ...]
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Regisseur
(spr. -schissöhr), s. Regie.
(franz., spr. -schih oder -gih), s. v. w. Verwaltung, insbesondere Finanzverwaltung, in Frankreich und im vorigen Jahrhundert teilweise auch in Deutschland [* 4] technischer Name für gewisse Behörden, welchen einzelne, in Frankreich insbesondere die nicht von Generalpachtern übernommenen Zweige der Staatseinkünfte unterstellt waren (Tabaksregie). Regieausgaben werden oft mit der Geschäftsausführung verbundene Nebenausgaben genannt, wie Büreaukosten, Diäten etc. Ein Werk (z. B. einen Eisenbahnbau) [* 5] in Regie ausführen, heißt es selbst durch Beamte für eigne Rechnung ausführen, anstatt es an Unternehmer in Verding zu geben. - Im Theaterwesen versteht man unter Regie die Gesamtthätigkeit des Regisseurs.
Sie begreift zunächst die Beratung der Direktion bei der Wahl der Stücke, beim Feststellen des Repertoires, bei Verteilung der Rollen; [* 6] sie handelt selbständig bei dem Inszenesetzen, bei Anordnung der Dekorationen, Kostüme, [* 7] Requisiten, führt die Aufsicht bei den Proben und Vorstellungen etc. Obwohl der Regisseur nicht gerade selbst darstellender Künstler zu sein braucht, so werden von den Direktionen meist doch die dazu Befähigtsten unter den Schauspielern der ersten Fächer [* 8] gewählt.
Vgl. Becq de Fouquières.
L'art de la mise en scène (Par. 1884).