Regiment
(lat.), Herrschaft; im Militärwesen die höchste administrative
Einheit im Truppenverband. Die Benennung
in letzterer Bedeutung taucht in
Deutschland
[* 3] zuerst mit den
Landsknechten (s. d.) auf. In der
Regel besteht jetzt ein Infanterieregiment
aus 3, neuerdings in
Frankreich und Rußland, auch teilweise in
Deutschland, aus 4
Bataillonen (andre haben deren
2), wird von einem Obersten befehligt (Regiment
skommandeur) und hat außer den Bataillonskommandeuren in einigen
Heeren einen
Oberstleutnant als Stellvertreter des
Kommandeurs.
Ein Kavallerieregiment
zählt meist 5
Eskadrons (in
Deutschland 5, mobil nur 4). Ein Feldartillerieregiment
enthält eine in
den verschiedenen
Heeren sehr wechselnde Zahl von
Batterien oder Festungskompanien (in
Deutschland 11 und
9, die zu je 3 und 4 in Abteilungen vereinigt sind). Anfangs führten die Regimenter
die
Namen ihrer Obersten; doch wurden
sie, zuerst in
Spanien
[* 4] und
Frankreich, nach
Provinzen oder
Städten, zuweilen auch nach hochgestellten
Personen, ihren
»Inhabern«
(s. d.), genannt. Das ist, mit Ausnahme der
Kavallerie, weniger taktische als Verwaltungseinheit. Neben
der
Verwaltung liegt dann dem
Kommandeur die Überwachung gleichmäßiger
Ausbildung der
Truppe und die
Erziehung und Heranbildung
der
Offiziere ob.