Regie
(franz., spr. -schih oder -gih), s. v. w.
Verwaltung, insbesondere Finanzverwaltung, in
Frankreich und im vorigen
Jahrhundert teilweise auch in
Deutschland
[* 2] technischer
Name für gewisse Behörden, welchen einzelne, in
Frankreich insbesondere die nicht von
Generalpachtern übernommenen
Zweige
der Staatseinkünfte unterstellt waren (Tabaksregie
). Regie
ausgaben werden oft mit der Geschäftsausführung
verbundene Nebenausgaben genannt, wie Büreaukosten,
Diäten etc. Ein Werk (z. B. einen
Eisenbahnbau)
[* 3] in Regie
ausführen, heißt
es selbst durch Beamte für eigne Rechnung ausführen, anstatt es an Unternehmer in Verding zu geben. - Im Theaterwesen versteht
man unter Regie
die Gesamtthätigkeit des
Regisseurs.
Sie begreift zunächst die Beratung der Direktion bei der Wahl der Stücke, beim Feststellen des Repertoires, bei Verteilung der Rollen; [* 4] sie handelt selbständig bei dem Inszenesetzen, bei Anordnung der Dekorationen, Kostüme, [* 5] Requisiten, führt die Aufsicht bei den Proben und Vorstellungen etc. Obwohl der Regisseur nicht gerade selbst darstellender Künstler zu sein braucht, so werden von den Direktionen meist doch die dazu Befähigtsten unter den Schauspielern der ersten Fächer [* 6] gewählt.
Vgl. Becq de Fouquières.
L'art de la mise en scène (Par. 1884).