Regent
im engern Sinn s. v. w. Reichsverweser.
Regenstauf - Regentsch
Regent
244 Wörter, 1'757 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Regent
im engern Sinn s. v. w. Reichsverweser.
Im Das Lexikon des Zeitungslesers, 1951
Reaktion - Rentenneuro
* 2
Seite 48.50.Regent.
Hoher staatlicher Beamter, der bei Abwesenheit oder Minderjährigkeit des Monarchen die Regierungsgewalt ausübt.
Oft setzt sich diese oberste Vertretung fürstlicher Gewalt aus mehreren Personen zusammen und wird dann Regent
schaftsrat
genannt.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Regént
(lat.), das Staatsoberhaupt, dem nicht als Beamten, wie einem Direktor oder Präsidenten, sondern als Monarchen
die oberste Leitung der Staatsangelegenheiten zusteht. In einem engern Sinne versteht man unter Regént
einen Reichs- oder Landesverweser,
welcher in Verhinderung des Staatsoberhauptes, wegen Minderjährigkeit, Gefangenschaft oder Geisteskrankheit desselben die
Regierung führt. So war König Wilhelm I. von Preußen
[* 3] Regént
während der
Krankheit seines Bruders Friedrich
Wilhelm IV. Meist ordnet die Verfassung selbst an, wer zur Regent
schaft berufen werden soll; der Regel nach führt der nach
der Primogeniturordnung nächstberufene, großjährige, regierungsfähige Agnat die Regierung, so auch nach preuß. Staatsrecht
(Verfassungsurkunde Art. 56); ist kein nach der Verfassung berechtigter Regént
vorhanden, so hat das Ministerium
die Regent
schaft zu führen bis zur Wahl eines Regént durch den Landtag (Art. 57). Vor Beginn der Regent
schaft hat der Regént vor
dem Landtag den Verfassungseid zu leisten. Der nach preuß. Staatsrecht berufene Regént
hat auch als solcher die kaiserl. Rechte
auszuüben. In manchen Staaten wird als Regént
berufen auch die Mutter (so gegenwärtig in Spanien
[* 4] und den Niederlanden) oder Großmutter.
In England bestimmt das Parlament die Rechte der Regent
schaft. Regént ist auch Titel von Vorstehern geistlicher Orden
[* 5] (s. d., Bd.
12, S. 623 b).
Regént,
Name eines großen Diamanten (s. d., Bd. 5, S. 248 a).