Regal
Hoheitsrecht (s. Regalien).
Regal
120 Wörter, 925 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Regal
Hoheitsrecht (s. Regalien).
Regal
(auch Real, v. altd. rîga, Linie, Reihe), Bretterfach für Geräte, Waren etc., Bücherbrett;
kleine tragbare Orgel, die nur mit einem oder wenigen Registern Zungenpfeifen besetzt war, ehedem ¶
Hausinstrument wie heute das Harmonium;
auch allgemeine (veraltete) Bezeichnung der Zungenstimmen der Orgel, z. B. Geigenregal
,
Jungfernregal
, Harfenregal, Gedacktregal etc.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Gestell mit Fächern für Waren oder Bücher;
auch ein kleines, jetzt veraltetes Orgelwerk. Es enthielt eine Klaviatur, [* 3] zwei Blasebälge, Abstraktur, Windladen und mehrere Zungenstimmen.
Nur die in dem Regal
stehende Stimme
verblieb der Orgel unter dem Namen Regal
und hieß nach der verschiedenen Gestalt Trichter-, Geigen-, Jungfern-, Cymbel-, Apfel-,
Knopf-, Harfen-, Scharf-, Klein-, Groß- und Grobregal.
(lat.), Hoheitsrecht, in der Mehrzahl: Regalien
(s. d.). ^[= # Jul. Leop., dramat. Dichter und Litterarhistoriker, geb. 1804 zu Miskolcz in Ungarn, von israel. ...]