Regal
(lat.), königlich, fürstlich;
Hoheitsrecht (s. Regalien).
120 Wörter, 925 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
(lat.), königlich, fürstlich;
Hoheitsrecht (s. Regalien).
(auch Real, v. altd. rîga, Linie, Reihe), Bretterfach für Geräte, Waren etc., Bücherbrett;
kleine tragbare Orgel, die nur mit einem oder wenigen Registern Zungenpfeifen besetzt war, ehedem
Hausinstrument wie heute das Harmonium;
auch allgemeine (veraltete) Bezeichnung der Zungenstimmen der Orgel, z. B. Geigenregal, Jungfernregal, Harfenregal, Gedacktregal etc.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Gestell mit Fächern für Waren oder Bücher;
auch ein kleines, jetzt veraltetes Orgelwerk. Es enthielt eine Klaviatur, zwei Blasebälge, Abstraktur, Windladen und mehrere Zungenstimmen.
Nur die in dem Regal stehende Stimme verblieb der Orgel unter dem Namen Regal und hieß nach der verschiedenen Gestalt Trichter-, Geigen-, Jungfern-, Cymbel-, Apfel-, Knopf-, Harfen-, Scharf-, Klein-, Groß- und Grobregal.
(lat.), Hoheitsrecht, in der Mehrzahl: Regalien (s. d.).