(lat.), planmäßige Umgestaltung, Veränderung, namentlich auf dem Gebiet der
Gesetzgebung und der
Staatsverfassung, während für eine Umgestaltung in kirchlicher Beziehung der
AusdruckReformation
(s. d.) gebräuchlich ist;
Änderung eines bestehenden Zustandes im Sinne einer Verbesserung oder besseren Anpassung an veränderte Verhältnisse
ohne Anwendung von Gewalt oder von revolutionären Maßnahmen.
(neulat.), planmäßige Umgestaltung bestehender Einrichtungen mit Abstellung
der sich zeigenden Übelstände.
Reformer (engl. reformers), im allgemeinen Bezeichnung für alle die, welche auf dem Wege
der Refórm bestimmte Gebiete der Gesetzgebung fortzubilden suchen (wie in Deutschland
[* 3] die Steuer- und Wirtschaftsreformer, s. Agrarier;
in England die Reformer auf dem Gebiete der Wahlgesetzgebung).