Referieren
(lat.), Bericht erstatten, den Inhalt von Verhandlungen behufs einer von einer parlamentarischen Körperschaft, einem Kollegium oder von einem Dritten zu gebenden Entscheidung vortragen.
Dem referierenden
Mitglied, dem
Berichterstatter
(s. d.) oder
Referenten, wird in wichtigern
Fällen ein zweiter
Berichterstatter
(Korreferent) zugeordnet.
Die Referierkunst
bildet einen wichtigen Teil der praktischen
Jurisprudenz. - Den
Eid referieren
, s. v. w. ihn der Gegenpartei zuschieben
(s.
Eid, S. 367).