Referént
(lat.), s. Berichterstatter. ^[= (Referent, franz. Rapporteur), derjenige, welcher einem Kollegium, einer Versammlung oder einer ...]
Referént
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Referént
(lat.), s. Berichterstatter. ^[= (Referent, franz. Rapporteur), derjenige, welcher einem Kollegium, einer Versammlung oder einer ...]
Berichterstatter - Ber
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Seite 2.748.(Referent, franz. Rapporteur), derjenige, welcher einem Kollegium, einer Versammlung oder einer sonstigen Körperschaft die Ergebnisse einer Beratung, einer Untersuchung oder sonstiger Erhebungen und Erörterungen vorträgt. So soll z. B. nach der deutschen Strafprozeßordnung (§ 365) in der Berufungsinstanz nach dem Aufruf der Zeugen und Sachverständigen ein Berichterstatter des Berufungsgerichts Vortrag über die Ergebnisse des bisherigen Verfahrens thun.
Auch die Verhandlung über das Rechtsmittel der Revision beginnt mit dem Vortrag des Berichterstatters (Strafprozeßordnung, § 391). Nach dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz (§ 199) hat bei den Abstimmungen der Richterkollegien der Berichterstatter zuerst zu stimmen. Auch die Ausschüsse und Kommissionen, welche zur Vorberatung von Regierungsvorlagen und Anträgen von parlamentarischen Versammlungen niedergesetzt werden, ernennen ihren Berichterstatter, welcher in der Plenarversammlung die Ergebnisse der kommissarischen Beratung vorträgt und die Beschlüsse der Kommission in möglichst objektiver Weise zu vertreten hat, weshalb derselbe auch aus der Majorität der Kommission genommen zu werden pflegt.
Ihm gebühren der einleitende Vortrag und das Schlußwort in der Debatte. In gleicher Weise wird bei den Beratungen von Stadtverordnetenversammlungen und ähnlichen Kollegien verfahren, sei es nun, daß vom Berichterstatter mündlich oder schriftlich Bericht (s. d.) erstattet wird. Ist schriftlicher Bericht erstattet, so bildet dieser die Grundlage der Verhandlung. In besonders wichtigen Angelegenheiten wird dem ein zweiter beigegeben, welcher als Korreferent mit und neben dem eigentlichen Berichterstatter die Sache zu bearbeiten und der Beschlußfassung des Kollegiums oder der Versammlung zu unterbreiten hat. - In einem andern Sinn spricht man vom Berichterstatter (Reporter) einer Zeitung, welcher dieser über Tagesereignisse zu berichten hat.
Presse (technisch)
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Presse.Das Berichterstatterwesen in diesem Sinn hat mit dem allgemeinen Aufschwung der Presse [* 4] neuerdings eine große Ausdehnung [* 5] gewonnen. In größern Städten, wo mehrere Zeitungen bestehen, gibt es Berichterstatter, welche für die Zeitungen, unabhängig von diesen, arbeiten (s. Korrespondenz). Auch hält sich jedes größere Blatt [* 6] Spezialberichterstatter, welche, oft mit reichen Geldmitteln versehen, auf Reisen gehen und über auswärtige Ereignisse (Kriege, Feste, Manöver u. dgl.), meist mit Hilfe des Telegraphen, [* 7] berichten. Das Institut der Spezialberichterstatter ist besonders in England und danach in Amerika [* 8] ausgebildet worden. Dort nennen die Blätter ihre Spezialberichterstatter kurzweg our own (unser eigner, d. h. Korrespondent). Nach englischem Muster hat sich jetzt auch in Deutschland [* 9] und Österreich [* 10] das Berichterstatterinstitut zu einer Höhe entwickelt, welche bei ausreichenden Geldmitteln hinter den Leistungen der Ausländer nicht zurückbleibt.