Referéndum
etwas ad referendum nehmen, s. v. w. zur Berichterstattung an die Beteiligten entgegennehmen.
In der
Schweiz
[* 3] bezeichnet Referéndum
die in einzelnen
Kantonen übliche Volksabstimmung über
Gesetzvorschläge.
Referéndum
3 Seiten, 384 Wörter, 2'995 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Referéndum
etwas ad referendum nehmen, s. v. w. zur Berichterstattung an die Beteiligten entgegennehmen.
In der
Schweiz
[* 3] bezeichnet Referéndum
die in einzelnen
Kantonen übliche Volksabstimmung über
Gesetzvorschläge.
Im Das Lexikon des Zeitungslesers, 1951
Referendum.
Das durch die Verfassung garantierte Recht des Volkes, über die Inkraftsetzung eines
Gesetzesentwurfs zu entscheiden. Bei obligatorischem Referendum
muß das Volk unter allen Umständen befragt werden, beim
fakultativen Referendum
nur, wenn ein bestimmter Prozentsatz der Bürger dies verlangt.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Referéndum
(lat.), in der Schweiz das verfassungsmäßige Recht des Volks, über die von den gesetzgebenden Versammlungen (für die gesamte Eidgenossenschaft: National- und Ständerat) entworfenen oder erlassenen Gesetze u.s.w. durch Abstimmung zu entscheiden.
Während in Graubünden und den sog. Landsgemeinde-Kantonen, in welchen ¶