Referendum.
Das durch die
Verfassung garantierte Recht des Volkes, über die Inkraftsetzung eines
Gesetzesentwurfs zu entscheiden. Bei obligatorischem Referendum
muß das Volk unter allen Umständen befragt werden, beim
fakultativen Referendum
nur, wenn ein bestimmter Prozentsatz der Bürger dies verlangt.