Récit
(franz., spr. -ßih), Bericht.
Récit
5 Wörter, 38 Zeichen
Récit
(franz., spr. -ßih), Bericht.
im geschäftlichen und dienstlichen Verkehr die Mitteilung über einen bestimmten Gegenstand, wie der kaufmännische Bericht (s. auch am Schluß), der Bericht eines Sachverständigen u. dgl. Insbesondere versteht man unter Bericht die dienstliche Äußerung einer untergeordneten an die übergeordnete Behörde oder Stelle. Ist die Berichterstattung durch Verfügung (Reskript) der Oberbehörde veranlaßt worden, so wird auf diese in dem Bericht regelmäßig Bezug genommen.
Der Berichterstatter (s. d.) eines Kollegiums, einer Versammlung oder sonstigen Körperschaft erstattet mündlichen oder schriftlichen Bericht. In parlamentarischen und ähnlichen Versammlungen ist es üblich, wichtigere Gegenstände zunächst zur Vorberatung an besondere Kommissionen oder Ausschüsse zu verweisen, welche dann dem Plenum mündlichen oder schriftlichen Bericht erstatten, der zur Grundlage für die weitere Plenarverhandlung dient. So wählt nach der Geschäftsordnung des deutschen Reichstags (§ 27) jede Kommission aus ihrer Mitte einen Berichterstatter, welcher deren Ansichten und Anträge in einem Bericht zusammenstellt. Dieser Bericht wird gedruckt und mindestens zwei Tage vor der Beratung im Reichstag an die Mitglieder des letztern verteilt. Doch können die Kommissionen auch lediglich mündlichen Bericht erstatten lassen. In diesem Fall kann jedoch der Reichstag gleichwohl schriftlichen Bericht verlangen und die Angelegenheit zu ebendiesem Zweck an die Kommission zurückverweisen. - Der ärztliche Bericht erstreckt sich über alles, was in die Geschäftssphäre ¶
des Arztes als öffentlichen Medizinalbeamten oder auch nur als approbierten Arztes oder Chirurgen und Geburtshelfers fällt, ist in den meisten Fällen ein gutachtlicher und in diesem Fall mit einer Bestimmung des zu erwartenden Ausganges begleitet. Vgl. Gerichtliche Medizin. - »Laut, »ohne Bericht«, auf Wechseln übliche Formel, welche dem Bezogenen mitteilt, ob eine besondere Benachrichtigung an ihn abgegangen sei; s. Avis und Wechsel.