Rechtstitel,
s. Titel.
3 Wörter, 23 Zeichen
s. Titel.
(lat.), Bezeichnung des Amtes, der Würde und des Ranges einer Person, daher Standes-, Ehren-, Amtstitel (s. Titulatur); ferner bezeichnet Titel Aufschrift eines Buches, Kunstwerkes etc.; im juristischen Sinn einen gesetzlichen Grund, aus dem jemand ein Recht zusteht (Rechtstitel), sowie die einzelnen Kapitelüberschriften in den Gesetzsammlungen; im Budget die mit fortlaufenden Nummern bezeichneten Einzelgruppen von Einnahmen und Ausgaben.
Markt im ungar. Komitat Bács-Bodrog, Dampfschiffstation am rechten Theißufer, gegenüber der Begamündung, mit (1881) 3321 serbischen und deutschen Einwohnern, Hafen und Schiffbau. Titel war ehemals der Hauptort des Tschaikistenbataillons.
Nr. | Ergebnis | Titel |
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1 | ****** | Ti|tel [auch: ttl], der; -s, - [mhd. tit(t)el, ahd. titul(o) < lat. titulus] ... |