Rechtsschule
,
Lehranstalt der
Rechtswissenschaft, wie z. B. die berühmte Rechtsschule
zu
Bologna im
Mittelalter und die noch jetzt
bestehenden
Inns of Court (s. d.) in
England; dann Bezeichnung für die Anhänger eines gewissen
Systems und einer besondern
Richtung in der wissenschaftlichen Bearbeitung des
Rechts. In letzterer Beziehung traten namentlich zur Zeit des
klassischen römischen
Rechts die beiden Rechtsschulen
der
Prokulianer und der
Sabinianer (s. d.) in den
Vordergrund, ebenso
im
Mittelalter die sogen. Glossatoren (s.
Glosse). Zu Ende des vorigen und zu Anfang dieses
Jahrhunderts war es die historische
Rechtsschule
, als deren Begründer Gust.
Hugo (s. d.) gelten kann, welche auf eine Neubelebung der
deutschen
Rechtswissenschaft durch das
Studium der
Rechtsgeschichte und Würdigung der historischen Grundlage des geltenden
Rechts hinwirkte.
Die dabei allerdings hervortretende Einseitigkeit wurde von den Gegnern dieser an deren Spitze Thibaut (s. d.) stand, durch ein ebenso einseitiges Betonen der philosophischen Grundlage des positiven Rechts erwidert, bis, namentlich durch F. K. v. Savigny (s. d.) und G. F. Puchta (s. d.), die Verschmelzung beider Systeme in der glücklichsten Weise herbeigeführt ward.
Vgl.
Bluntschli, Die neuern Rechtsschulen
der deutschen
Juristen (2. Aufl., Zürich
[* 3] 1862).