Rechtsquellen.
Authentica
--
(sc. lex), unter den spätern römischen Kaisern ein vom Gesetzgeber unmittelbar
Formelbücher
--
Mustersammlungen für Urkunden und Briefe, im Anschluß an vorhandene Vorbilder
Gesetzbuch
--
(Landrecht, Landesordnung, lat. Codex, franz. Code), systematische Zusammenstellun
Kodex
--
(lat. codex), eigentlich ein Stück Holz, von dem die Rinde abgezogen worden,
Kollektion
--
(lat.), Sammlung, besonders Zusammenstellung mehrerer Schriftsteller in einem
Promptuarium
--
(lat.), was zum Gebrauch gleich "in Bereitschaft" ist; früher oft
Römisches Recht.
Breviarium
--
(lat.), in der ältern Latinität s. v. w. Summarium, bei den spätern lateinische
Herakleische Tafeln
--
(Heracleensis tabula), zwei zusammengehörige Bruchstücke einer Erztafel,
Honorarium
jus
--
(lat., "Recht"), im objektiven Sinn der Inbegriff von Regeln, welche,
Lex duodecim tabellarum
--
(lat.), s. v. w. Zwölftafelgesetz (s. Zwölf Tafeln).
Recepta sententia
--
(Receptum jus, lat.), Rechtsregel, welche nach gegenseitige Beratung gelehrter
Theodosianus Codex
--
(lat.), vom Kaiser Theodosius veranstaltete und 438 als Gesetzbuch in 16 Büchern
Zwölf Tafeln
--
(Duodecim tabulae), die zwölf Tafeln, auf welchen das römische Recht (Lex
Brechylogus juris civilis
Corpus juris
--
(lat., "Rechtskörper"), Benennung gewisser Sammlungen einzelner
Codex Justinianeus
--
(lat.), s. Kodex.
Index Florentinus
--
(lat.), ein vor der florentinischen Pandektenhandschrift sich befindendes,
Glosse
--
(griech., "Zunge"), Mundart, Dialekt; dann Bezeichnung für Ausdrücke,
Novellen
--
(lat. novellae leges, "neue Gesetze"), Verordnungen Justinians,
Authenticae
--
(Authentiken), die Justinianischen Novellen (s. d., vgl. Authentica); dann
Justinianeische
Novellen, s.
Corpus juris
--
(lat., "Rechtskörper"), Benennung gewisser Sammlungen einzelner
Pandekten
--
(griech., "allumfassend"), Justinians Sammlung von Erörterungen,
Digesten, s. Corp. jur.
--
(lat.), s. v. w. Pandekten, s. Corpus juris.
Basiliken
--
das von Kaiser Basilius I. (s. d.) angefangene, durch seinen Sohn Leo Philosophus
Basilikon Synopsis
--
(Basilicorum synopsis, Kleine Basiliken), ein wohl um 969 veranstalteter Auszug
Deutsches Recht.
Abschied
--
die Entlassung aus dem Dienst oder Amt und die Bescheinigung einer solchen
Capitularia
--
(lat., Kapitularien), in Kapitel eingeteilte Schriftstücke. Schon die merowingisc
Carolina
--
Landschaft im östlichen Teil der Vereinigten Staaten von Nordamerika, wurde
♦ Bezirksstadt in der span. Provinz Jaen (Andalusien), im S. der Sierra Morena,
Handfeste
--
in Ermangelung eines Petschafts das Eindrücken des Daumens in Wachs unter
Landesordnungen
--
im Gegensatz zu den Landrechten Bezeichnung der in den deutschen Landen seit
Rechtsbücher
--
im allgemeinen s. v. w. Gesetzbücher, namentlich aber Bezeichnung für mittelalte
Richtsteig
--
(d. h. der Steig oder Weg des Gerichts). Bezeichnung für diejenigen mittelalterli
Asega
--
(Asga), ehedem ein fries., von der Volksgemeinde aufgestellter Richter oder
Danziger Willkür, s.
Danzig
--
(poln. Gdansk; hierzu der Stadtplan), Hauptstadt des preuß. Regierungsbezirks
♦ Herzog von, s. Lefebvre.
Domen
--
altfries. Rechtssatzungen, vgl. Doom.
Kaiserrecht
--
(Jus Caesareum), ein Ausdruck der mittelalterlichen Rechtssprache, im allgemeinen
Sachsenspiegel
--
das älteste der deutschen Rechtsbücher, in welchem das Recht des Mittelalters
Schwabenspiegel
--
deutsches Rechtsbuch, in den ältesten Handschriften gewöhnlich nur als
Stadtrecht
--
(Weichbildrecht), ursprünglich das kaiserliche oder landesherrliche Privilegium,
Bürgersprache
--
Name der Sammlungen von Rechtssprüchen der frühern städtischen Gerichte,
Weichbild
--
eigentlich der zu einer Stadt gehörige Gerichtsbezirk, dann die Stadt selbst
Lübisches Recht
--
eins der ältesten und wichtigsten deutschen Stadtrechte des Mittelalters,
Volksrecht
--
ist das im Volk selbst entstandene und in dessen Bewußtsein lebende Recht.
Burgundisches
Gesetz
--
(lat. Lex, franz. Loi, engl. Law), der allgemeine Grund, aus welchem etwas
Friesisches Recht
--
Inbegriff der Rechtsbestimmungen und Rechtsgewohnheiten, welche bei den alten
Langobardisches Recht *
--
die Gesetze der langobardischen Könige (Edicta regum Langobardorum) von Rothari
Ripuarisches Gesetz
--
Gesetzbuch der ripuarischen Franken, zwischen 511 und 534 verfaßt, hat seine
Malberg, s. Sal. Gesetz
--
(lat. Lex, franz. Loi, engl. Law), der allgemeine Grund, aus welchem etwas
Weisthum
--
im Mittelalter die von den Schöffen gegebene Rechtsnachweisung; dann überhaupt
Justizgesetze *
--
die auf die Rechtspflege bezüglichen Gesetze; vielfach kurz und schlechthin
Reichsgesetzbuch, s. Strafrecht
--
(Kriminalrecht, früher auch "peinliches Recht", lat. Jus poenale,
Strafgesetzbuch
--
umfassendes Gesetz über die von der Staatsgewalt zu ahndenden verbrecherischen
Wehrordnung
--
für Deutschland vom 28. Sept. 1875, enthaltend alle gesetzlichen Bestimmungen