aufArbeit bedeutet im weitern
Sinn, wie der
Ausdruck von den Sozialisten aufgefaßt wird, das
Recht eines jeden
arbeitsfähigen Mitgliedes der
Gesellschaft, jederzeit
Arbeit und damit auch einen Anspruchauf Unterhalt
zu erlangen. Nach V.
Considérant (s. d.) sollte es für diejenigen, welche von dem bereits von
andern in
Besitz genommenen
Grund und
Boden ausgeschlossen sind, ein Entgelt für diese
Ausschließung sein. Natürlich könnte
ein solches Recht auf Arbeit (droit au travail) mit Erfolg nur geltend gemacht werden, wenn die ganze
Gesellschaft sozialistisch
eingerichtet würde.
Eine einfache Folgerichtigkeit des Rechts aufArbeit ist demgemäß die
Forderung der
Organisation der Arbeit, wie sie denn
auch vonL.Blanc und andern gestellt wurde. In einem viel beschränktern
Sinn wird der
Begriff in der Armengesetzgebung, insbesondere
des preußischen
Landrechts, genommen, indem nur möglichst den erwerbsfähigenArmen statt des demütigenden
Geschenks ein
Verdienst durch
Arbeit verschafft werden soll. Gleichzeitig erscheint aber hier auch das Recht auf Arbeit als eine
Pflicht, indem
die Arbeitsverrichtung auch als eine
Bedingung der Unterstützung hingestellt wird.
aufArbeit. Anspruch aller arbeitswilligen und arbeitsfähigen Bürger auf Arbeit. In der Schweiz
wurden zwei Initiativen für die Aufnahme des Rechtes auf Arbeit in die Bundesverfassung verworfen (1894, 1946).
aufArbeit, ein Schlagwort, in dem eine von Socialisten, aber auch von Nichtsocialisten geltend gemachte Forderung
zusammengefaßt wird, daß der Staat verpflichtet sein solle, allen denen, die keine Arbeit finden können,
Arbeit zu gewähren. Die meisten Vertreter dieser Forderung fassen sie so auf, daß der Staat nur verpflichtet sein solle, Tagelöhnerarbeit
zum gewöhnlichen Tagelohne zuzuweisen; andere Anhänger des A. Recht auf Arbeit wollen den Staat verpflichten, denen, die keine Arbeit finden
können, Arbeit ihres Berufszweiges und zwar zu dem durchschnittlichen Lohne der betreffenden Berufsarbeit
zu gewähren.
Das A. in Recht auf Arbeit beiden erwähnten Formen ist scharf zu unterscheiden von dem Recht auf Unterstützung, die
event. auch in Arbeit bestehen kann. Eine thatsächliche Verwirklichung hat das A. in Recht auf Arbeit Frankreich zur Zeit der Februarrevolution
gefunden durch gesetzliche Anerkennung der Forderung und durch die Gründung von Nationalwerkstätten
(s. d.). Am hat in der Schweiz
[* 3] eine Volksabstimmung stattgefunden über das Initiativbegehren des A. Recht auf Arbeit Es ist mit
großer Mehrheit verworfen worden;
308 209 Stimmen haben sich gegen, 75 880 Stimmen für das Begehren ausgesprochen. - Vgl.Haun,
Das A. Recht auf Arbeit (Berl. 1889);
Menger, Das Recht auf den vollen Arbeitsertrag (2. Aufl., Stuttg.
1891);
Prochownik, Das angebliche A. Recht auf Arbeit (Berl. 1891);
Girardin, Le
[* 4] droit au travail au Luxembourg et à l'Assamblée nationale
(1849);