Recht
auf
Arbeit, ein Schlagwort, in dem eine von
Socialisten, aber auch von Nichtsocialisten geltend gemachte Forderung
zusammengefaßt wird, daß der
Staat verpflichtet sein solle, allen denen, die keine
Arbeit finden können,
Arbeit zu gewähren. Die meisten
Vertreter dieser Forderung fassen sie so auf
, daß der
Staat nur verpflichtet sein solle, Tagelöhnerarbeit
zum gewöhnlichen
Tagelohne zuzuweisen; andere
Anhänger des A. Recht auf Arbeit
wollen den
Staat verpflichten, denen, die keine
Arbeit finden
können,
Arbeit ihres
Berufszweiges und zwar zu dem durchschnittlichen Lohne der betreffenden Berufsarbeit
zu gewähren.
Das
A. in Recht auf Arbeit
beiden erwähnten Formen ist scharf zu unterscheiden von dem Recht auf Unterstützung, die
event. auch in
Arbeit bestehen kann. Eine thatsächliche Verwirklichung hat das
A. in Recht auf Arbeit
Frankreich zur Zeit der Februarrevolution
gefunden durch gesetzliche
Anerkennung der Forderung und durch die Gründung von Nationalwerkstätten
(s. d.). Am hat in der
Schweiz
[* 2] eine
Volksabstimmung stattgefunden über das Initiativbegehren des A. Recht
auf Arbeit
Es ist mit
großer Mehrheit verworfen worden;
308 209
Stimmen haben sich gegen, 75 880
Stimmen für das Begehren ausgesprochen. - Vgl.Haun,
Das A. Recht
auf Arbeit
(Berl. 1889);
Menger, Das Recht
auf den vollen Arbeit
sertrag (2. Aufl., Stuttg.
1891);
Prochownik, Das angebliche A. Recht
auf Arbeit
(Berl. 1891);
Girardin, Le [* 3] droit au travail au Luxembourg et à l'Assamblée nationale (1849);
Recht
auf Arbeit
Singer, Das
A. in Recht
auf Arbeit
geschichtlicher
Darstellung
(Jena
[* 4] 1895).