Recht
auf
Arbeit bedeutet im weitern
Sinn, wie der
Ausdruck von den Sozialisten auf
gefaßt wird, das
Recht eines jeden
arbeit
sfähigen Mitgliedes der
Gesellschaft, jederzeit
Arbeit und damit auch einen Anspruch auf
Unterhalt
zu erlangen. Nach V.
Considérant (s. d.) sollte es für diejenigen, welche von dem bereits von
andern in
Besitz genommenen
Grund und
Boden ausgeschlossen sind, ein Entgelt für diese
Ausschließung sein. Natürlich könnte
ein solches Recht auf Arbeit
(droit au travail) mit Erfolg nur geltend gemacht werden, wenn die ganze
Gesellschaft sozialistisch
eingerichtet würde.
Eine einfache Folgerichtigkeit des Rechts auf
Arbeit ist demgemäß die
Forderung der
Organisation der Arbeit, wie sie denn
auch von L.
Blanc und andern gestellt wurde. In einem viel beschränktern
Sinn wird der
Begriff in der Armengesetzgebung, insbesondere
des preußischen
Landrechts, genommen, indem nur möglichst den erwerbsfähigen
Armen statt des demütigenden
Geschenks ein
Verdienst durch
Arbeit verschafft werden soll. Gleichzeitig erscheint aber hier auch das Recht
auf Arbeit
als eine
Pflicht, indem
die Arbeit
sverrichtung auch als eine
Bedingung der Unterstützung hingestellt wird.