Rechnungsp
rozeß
(Defektatorienprozeß), der über die Richtigkeit einer bereits gelegten Rechnung erhobene Rechtsstreit, sei es, daß der Geschäftsführer oder Rechnungssteller auf Grund der Rechnung ein Guthaben (Aktivrezeß) gegen den Rechnungsempfänger einklagt, oder daß der Geschäftsherr oder Rechnungsherr als Kläger auftritt und einen angeblich von jenem zu gewährenden Rest (Passivrezeß) beansprucht; dann das für derartige Rechtssachen vorgeschriebene Prozeßverfahren. Die deutsche Zivilprozeßordnung (§ 313-319) ordnet für Rechnungssachen ein vorbereitendes Verfahren an, welches vor Eröffnung des ordentlichen Prozesses eine vorgängige Feststellung der streitigen und nichtstreitigen Ansprüche, Angriffs- und Verteidigungsmittel der Parteien und eine Feststellung des Streitverhältnisses überhaupt zum Zweck hat.