forlaufend
659
(Münch. 1884; 2. Aufl. 1891),
«Der karoling. Palastbau. I und II» (ebd. 1892),
«Geschichte der Malerei vom Anfang des 14. bis zum Ende des 18. Jahrh.» (ebd. 1894). Er übersetzte «Des Vitruvius zehn Bücher über Architektur» (Stuttg. 1865). Rebhuhn, Repphuhn, Feldhuhn (Perdix cinerea Lath., s. Tafel: Hühnervögel [* 3] II, [* 1] Fig. 5), ein bekannter Vogel aus der Unterfamilie der Feldhühner (s. d.), der am häufigsten im mittlern Deutschland [* 4] angetroffen wird, aber im Norden [* 5] selbst bis Schweden [* 6] und Livland [* 7] verbreitet ist, nach Süden soweit der Getreidebau reicht.
Die Reblaus
[* 8] leben gesellig in Haufen, die
Ketten oder
Völker genannt und von einem alten Hahn
[* 9] geführt werden.
Nichtsdestoweniger aber paaren sie sich monogamisch, und das Weibchen brütet jährlich nur einmal, nur im Falle daß das
Gelege früh Schaden nimmt, legt es zum zweitenmal für ihre
Jungen sorgen die Alten mit großer Zärtlichkeit. Das Fleisch
des Reblaus
ist zart und wohlschmeckend und daher sehr geschätzt. Man jagt das Reblaus
gewöhnlich
mit dem
Vorstehhunde im Herbst, indem man die Stoppelfelder und Kartoffel-, Rüben- und Krautäcker absucht.
Sie laufen erst vor dem Hunde [* 10] weg, ducken sich dann und fliegen plötzlich mit rauschendem Flügelschlage auf. Im Spätherbst und zu Anfang des Winters, wenn die Feldhühner vor dem Hunde nicht mehr aushalten, werden sie entweder für die Küche oder, um sie im Frühjahr wieder auszusetzen, mit verschiedenen Netzen (Steckgarne, Tyraß, Schneehaube) gefangen. Rebhühnermörser, s. Geschütz (Bd. 7, S. 910 b). Rebî’, Rabî’, gemeinsamer Name von zwei Monaten des Mohammed.
Mondjahres, und zwar des dritten
Monats: Reblaus
ul-ewwel (Nabi al-auwal, erster Reblaus
), in welchem der
Geburtstag
Mohammeds (s. Dôsch) gefeiert wird, und des vierten: Reblaus
ul-thâni oder Reblaus
ul-âchir
(zweiter oder letzter Reblaus
). Reblaus (Phylloxera vastatrix Pl.,
s.
Tafel:
Insekten
[* 11] IV,
[* 1]
Fig. 7,
a, b, c), eine am
Weinstock lebende Blattlaus, entdeckt 1854 von
Asa
Fitch in Nordamerika
[* 12] und
Pemphigus
vitifoliae benannt; die spätere wissenschaftliche Untersuchung reihte sie unter die von Fonscolombe
begründeten Phylloreren. 1868 wurde sie zum erstenmal in Europa
[* 13] aufgefunden, und zwar im franz.
Depart. Hérault bei St. Remy.
Von jenem Zeitpunkt an hat sie sich in ungeahnter
Weise ausgebreitet und über zwei Millionen
Hektar
Weinberge vernichtet oder
in der Kultur geschädigt. Die Reblaus
ist kaum punktgroß, 0,5 bis 1,2
mm höchstens in der Länge, daher
mit unbewaffnetem
Auge
[* 14] schwer zu entdecken; unter dem Mikroskop
[* 15] zeigt sie ganz die Gestalt einer gewöhnlichen Blattlaus:
ovalen, hinten abgestumpften Körper, dessen Hinterleib aus sieben
Ringen besteht, sechs dünne
Beine mit kurzen Füßen,
einen stets eingezogenen kleinen
Kopf mit einer an den untern Brustteil gedrückten Rüsselscheide, aus der drei steife, hohle
Stechborsten heraustreten.
Bei ausgewachsenen Exemplaren werden auf den Rückenschilden einige Reihen kleiner
Höcker wahrgenommen. Die Reblaus
sind meist
intensiv gelb gefärbt, bisweilen rötlich oder grünlich. Wie bei den übrigen
Blattläusen ist auch
bei der Reblaus
die Fortpflanzungsgeschichte eine äußerst verwickelte, indem eine ganze Reihe zum
Teil verschieden gestalteter
Generationen aufeinander folgen. Die meisten von diesen bestehen nur aus parthenogenetisch, also ohne vorausgegangene
Befruchtung,
[* 16] sich fortpflanzenden Weibchen. Man unterscheidet folgende Formen:
1) Die eigentlichen Wurzelläuse [* 1] (Fig. 7, d); durch Parthenogenesis (s. d.) sich fortpflanzende Weibchen leben während der wärmern Jahreszeit an den Wurzeln des Weinstocks und legen 30-40 Eier, [* 17] aus denen wieder Wurzelläuse ausschlüpfen, die etwa nach 20 Tagen fortpflanzungsfähig werden, so daß in einem Jahre 6-8 Generationen von ihnen aufeinander folgen können.
2) Vom Juni an kommen zwischen den Wurzelläusen
Tiere mit Flügelanlagen, die sog. Nymphen, vor, welche
die
Wurzeln verlassen und über der Erde sich in geflügelte Reblaus
(Fig. 7, a) verwandeln.
Diese verbreiten die Art, indem sie andere
Weinstöcke aufsuchen und hier an die Unterseite der
Blätter 2-4
Eier legen, aus
denen 3) winzig kleine Männchen und Weibchen mit verkümmertem Saugrüssel und ohne Flügel hervorgehen.
Sie begeben sich an die Rinde des
Stammes, begatten sich und jedes Weibchen legt ein einziges zum Überwintern bestimmtes
Ei
[* 18] in einen Rindenriß.
Aus dem Winterei entschlüpft im nächsten Frühjahr 4) die gallenbildende N., ein ungeflügeltes Weibchen, das an den Blättern blasige Anschwellungen erzeugt und unbefruchtete Eier legt, aus denen die bald nach den Wurzeln auswandernde erste Generation der Wurzelläuse hervorgeht. Die gallenbildende Generation kann unter Umständen ausfallen, so daß dann den Wintereiern gleich Wurzelläuse entschlüpfen; ja dies scheint in Europa, im Gegensatz zu Amerika, [* 19] sogar die Regel zu sein.
Die Fortpflanzung der Reblaus
ist jedoch nicht auf die im nächsten
Frühjahre aus dem Winterei ausschlüpfenden
Tiere beschränkt, sondern findet hauptsächlich durch 5) die Winterform der Wurzellaus statt, junge
Tiere von bräunlicher
Färbung, die mit dem Abnehmen der Bodenwärme im Herbst in ihrer
Entwicklung stehen bleiben, Schlupfwinkel unter der Rinde
der
Wurzeln aufsuchen und dort in einen Winterschlaf verfallen, sobald die Bodentemperatur unter +10°
C. sinkt.
Sie können in diesem Zustande längere Zeit 8-10° C. Kälte ertragen, ohne dabei zu Grunde zu gehen. Sobald im nächsten Frühjahr die Bodentemperatur über +10° C. steigt, erwachen sie aus ihrem Winterschlaf, beginnen Nahrung zu sich zu nehmen, sich zu häuten und nach der dritten Häutung Eier zu legen. Man hat jedoch auch im Winter ab und zu einige ausgewachsene Wurzelläuse gefunden, die kurz vor dem Froste mit dem Eierlegen begonnen haben, dann in den Winterschlaf verfallen sind und nach ihrem Erwachen im nächsten Frühjahr damit fortfahren können.
Schon aus diesen merkwürdigen Entwicklungsverhältnissen geht hervor, wie schwer die Bekämpfung
der Reblaus
ist. Am
Weinstock selber wird die Anwesenheit der Reblaus
gewöhnlich erst im zweiten oder dritten Jahre wahrgenommen;
der
Stock erhält dann ein kränkliches Aussehen, namentlich werden die
Blätter frühzeitig gelb, die
Trauben verschrumpfen.
Beim Nachgraben zeigen sich die obern Saugwurzeln mit blasigen Anschwellungen (Nodositäten,
[* 1]
Fig.
7, c) infolge der Anbohrungen durch die Reblaus
behaftet, das sicherste Zeichen vom Vorhandensein des Schädlings.
In
Würmern Gegenden und unter für die N. günstigen Entwicklungsverhältnissen geht die befallene Rebe schon im dritten
bis vierten Jahre völlig ein. In
Deutschland vermehrt sich die Reblaus
nicht so schnell; daher dauert es meistens
viel länger, bevor die infizierten Reben absterben. Der außerordentliche volkswirtschaftliche Nachteil, den die Reblaus
schon
gebracht hat und zu
¶
forlaufend
brin-660
gen droht, hat die Aufmerksamkeit der Regierungen auf sich gezogen. Österreich [* 21] hat zuerst (1875) ein Gesetz erlassen zum Schutze gegen die Verbreitung der Reblaus. Dazu die spätern Gesetze vom und Darauf erschien im Deutschen Reiche das Gesetz vom Mahregeln gegcn die Neblauskrankheit be- treffend. Im Deutschen Reich wurde zunächst durch die Verordnung vom die Einfuhr von Reben zum Verpflanzen bis auf weiteres über- haupt verboten.
Auf Anregung des Naturforschers V. Fatio berief die Schweiz [* 22] im Sommer 1877 einen Reblauskongreß nach Lausanne, [* 23] der, von fast allen weinbautreibenden Staaten Europas beschickt, die Grundzüge einer internationalen Konvention zur Ergreifung gemeinsamer Maßregeln gegen das übel feststellte. Auch haben die Schweiz, Frankreich und Spanien [* 24] Gesetze zum Schutz gegen die Reblaus erlassen. Endlich wurde zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn, [* 25] Spanien, Frank- reich , Italien, [* 26] Belgien, [* 27] Portugal und der Schweiz eine internationale Reblauskonvention ab- geschlossen, der nachträglich Luxemburg, Rumänien [* 28] und Serbien beitraten.
Der Vertrag wurde auf einer internationalen Konferenz in Bern [* 29] 3. Okt. bis revidiert; das Ergebnis war eine neue Über- einkunft vom dazu die Deklaration vom In der Konvention haben sich die teilnehmenden Staaten zu Maßnahmen wegen Milderung der Reblaus in ihren Gebieten und zu gegenseitigen Mitteilungen verbunden. Aus- gerissene Weinstöcke und trocknes Rebholz sind vor- behaltlich besonderer Erlaubnis für die Grenz- dezirke von der Einfuhr aus einem Staate in den andern ausgeschlossen. Es sind Bestimmungen ge- troffen über Genehmigung der Einführung von Rebpflänzlingcn, Schnittlingen und Rebholz, und deren Desinfektion. [* 30]
Zum freien Verkehr sind zu- gelassen Wein, Trauben, Trester, Traubenkerne, ab- geschnittene Blumen, Erzeugnisse des Gemüsebaues, Samen [* 31] und Früchte jeder Art. Doch sind Bestim- mungen über deren Verpackung und über Aus- stellung von Erklärungen des Absenders und deren Beglaubigung getroffen. Die Verordnung vom hat Bestimmung über die Kontrollen getroffen, welche bei Einfuhr bewurzelter Gewächse aus solchen Staaten anzuwenden sind, welche der Reblauskonvention nicht beigetreten sind.
Auf die- ser Übereinkunft fußt das deutsche Reichsgesetz vom die Abwehr und Unterdrückung der Redlauskrankheit betreffend. Die Rebpflanzungen unterliegen der Beaufsichtigung und Untersuchung durch die von den Landesregierungen ermächtigten Organe, welche zum Zweck der Nachforschung nach der Reblaus die Entwurzelung einer Anzahl von Reb- stöcken bewirken dürfen. Im Fall der Ermittelung des Insekts liegt den Landesregierungen ob, ent- sprechende Verfügungen zu treffen; sie können die Entfernung von Reben u. s. w. und andern Pflanzen von dem Grundstück verfügen, dessen Benutzung zur Kultur von Reben für einen Zeitraum verbieten, Vernichtung der Rebpflanzungen und Desinfektion des Bodens anordnen.
Die Kosten der Vernichtung und Unschädlichmachung des Bodens trifft den be- treffenden Vundesstaat. Die Versendung bewurzel- ter Reben in die gebildeten Bezirke, in denen Wein- bau zum Zweck von Weinbereitung betrieben wird, ist, vorbehaltlich zulässiger Dispensation, verboten, innerhalb der einzelnen Weinbaubezirke auf die dort üblichen Rebensorten beschränkt; dem Reichskanzler steht die Aufsicht und die Befugnis zu, Anordnungen zu treffen. Der Eigentümer und Nutzungsberechtigte eines Grundstücks, auf welchem die Reblaus auftritt oder Anzeichen für das Vorhandensein der Reblaus auftreten, hat der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen.
Unterläßt er das infolge einer Verschuldung, so verliert er den Anspruch auf Entschädigung, welche sonst in Höhe des Wertes der vernichteten und be- schädigten Reben nach den von den Bundesstaaten zu treffenden Bestimmungen zu leisten ist. Wissenschaft und Erfahrung haben alle Hebel [* 32] in Bewegung gesetzt, um ein wirksames Vertilgungs- mittel aufzufinden; die franz. Regierung hat einen Preis von 300000 Frs. dafür ausgeschrieben, die ^c^ä^mis ä63 8oi6uc68 eine besondere Kommission ad Iioc gebildet; bis jetzt hatte kein Mittel durch- schlagenden Erfolg.
Einigermaßen bewährt haben sich:
1) das Unterwassersetzen der Weingärten, von Faucon angegeben, aber nur in seltenen Fällen anwendbar;
2) insektentötende Stoffe, besonders Schwefelkohlenstoff und Schwefelkohlenstosfkalium s8n1t0cHldouHt6 Mittel);
3) Kräftigung der Weinpflanzungen durch konzentrierte Düngemittel. Am besten hat sich die einmalige Verwendung von 20 bis 24 F pro Qua- dratmeter Schwefelkohlenstoff im Kerbst und die mehrmalige im Frühjahr in Zwifchenräumen von 2 bis 3 Wochen neben starker Düngung bewährt. Man bohrt auf den Quadratmeter vier ^tück 60 cm tiefe Löcher, schüttet in jedes derselben 5 - 63 Schwefelkohlenstoff und stampft die Löcher fest mit Erde zu. Der sehr flüchtige Schwefelkohlenstoff durchdringt das ganze Erdreich und tötet alle Reblaus, die von den Gasen erreicht werden.
Der Wein wird zwar dadurch auch etwas geschädigt, er- holt sich jedoch bald wieder, besonders wenn der Boden gedüngt ist. Bei der großen Verbreitung, die die Reblaus in Frankreich und andern Ländern mit wärmerm Klima [* 33] gefunden hat, hat inan diese Be- handlung nicht mehr durchführen können und amerik. Rebsorten angepflanzt, die zwar auch von der Reblaus befallen, aber besonders in tiefgründigem Boden nicht von derselben geschädigt werden. Als beson- ders widerstandsfähig haben sich erwiesen die Sor- ten : Viti3 ripai-ia., Vitis liMria 8anvaZ6 und Viti8 80I0NI8, auf welche die europ. Lokalsorten veredelt werden müssen, und Dork Madeira, [* 34] Iaquez, Othello u. a., deren Trauben in wärmern Weinbaugebieten reifen und gekeltert werden können.
Die einzige Möglichkeit, unveredelte europ. Wein- sorten in den südlichern Weinbaugebieten mit Sicher- heit auf Erfolg weiter kultivieren und neue An- pflanzungen machen zu können, bietet der aus sog. Flugsand bestehende Boden. Derselbe verhindert das Eindringen der Reblaus und die Verbreitung der- selben auf die Weinwurzeln, weil sich die feinen Sandkörner fest an Stamm und Wurzeln der Wein- stöcke legen und die Bildung von kleinen Erdspalten und Haarröhrchen nicht stattfinden kann. In Frank- reich und im füdl. Ungarn [* 35] sind bereits große, früher unbebaute Sandstächen mit Reben bepflanzt worden, die günstige Resultate ergeben. Die größten Verwüstungen hat dieR. in Frank- reich angerichtet. Dort waren bis Ende 1877 von der Reblaus total zerstört 288 608 Ka. Weinberge, ange- griffen 365353 ka mit einem Srtragsausfall von 164949 568 Frs. Ende 1890 waren von der ge- samten 2485 829 ka betragenden Weinbaufläche ¶