Readjustment
(engl., sp. riäddschöst-), s. Repudiation.
Readjustment
6 Wörter, 58 Zeichen
Readjustment
(engl., sp. riäddschöst-), s. Repudiation.
(Repudium, lat.), Verwerfung, Auflösung einer Verbindung (z. B. einer Ehe); Ablehnung, Ausschlagung, namentlich einer Erbschaft. In Nordamerika [* 3] versteht man unter Repudiation die Weigerung eines Staats, eine von ihm kontrahierte Schuld zu bezahlen. Da nach dem Verfassungsrecht der Vereinigten Staaten [* 4] gegen einen zugehörigen Staat ohne dessen Zustimmung eine Klage nicht möglich ist, so haben verschiedene Staaten von der in Virginia auch Readjustment (vom engl. readjust, »wieder in Ordnung bringen«) genannt, Gebrauch gemacht, um sich im Weg des Staatsbankrotts drückender Schulden zu entledigen. Repudiatoren, die Verteidiger eines solchen Verfahrens; Repudiationsakte, das Gesetz, kraft dessen die Nichtbezahlung einer Staatsschuld statuiert wurde.