Titel
Raubtiere
[* 2] (Carnivora, Ferae), im weitern Sinne alle vom Fleische anderer Tiere lebenden Säugetiere, also auch die Insektenfresser, [* 3] die echten Fledermäuse und die wasserbewohnenden Robben; [* 4] im engern Sinne die zu einer besondern Ordnung vereinigten Formen der echten Raubsäugetiere, deren übereinstimmende Merkmale im Bau des Gebisses und der damit zusammenhängenden, zur Bewältigung lebender Beute entwickelten Organisation bestehen. Bei allen diesen Tieren sind im Ober- und Unterkiefer sechs schneidende Vorderzähne vorhanden, der Eckzahn ist groß und hervorragend, auf zwei oder mehrere Lückenzähne folgt ein sehr entwickelter Zahn (Reißzahn), der zusammengedrückt, spitzig, inwendig mit einem stumpfen Höcker versehen und beim Beißen in der Art thätig ist, daß er an dem entgegenstehenden Reißzahn vorübergleitet und dadurch wie ein Scherenblatt wirkt.
Hinter ihm stehen ein bis drei stumpfhöckerige Kauzähne. Die Zehen enden in gekrümmte, kraftvolle Krallen, die als Angriffs- oder Verteidigungswaffe oder zum Niederreißen, Töten und Festhalten der Beute dienen. Die Ordnung wird nach Zahl und Bildung der Backenzähne und nach dem Sohlen- oder Zehengang eingeteilt in: 1) Katzen [* 5] (s. d., Felidae);
2) Hunde [* 6] (s. d., Canidae), zu denen auch Wölfe und Füchse und wahrscheinlich auch der seltsame brasil. Waldhund (s. d., Icticyon venaticus Lund) gehören;
3) Hyänen (s. d.);
4) Schleichkatzen (s. d., Viverridae), zu denen die Ichneumons und Zibethkatzen gehören;
5)
Bären (s.
Bär,
Ursidae), mit den Dachsen und stinktierartigen Raubtiere
, welche zu den 6)
Mardern (s. d., Mustelidae) hinüberführen.
Die zu letzterer Gruppe gehörigen amphibisch lebenden Fisch- und Seeottern vermitteln den Übergang
zu den Raubsäugetieren des
Meers, den Robben oder Seehunden.