Raubbau
,
derjenige Bergbaubetrieb, bei welchem nur die reichsten, momentan am meisten
Gewinn bringenden
Erze herausgehauen werden und minder reiche stehen bleiben, die, demnächst für sich gewonnen und verarbeitet, keinen
oder nur wenig
Gewinn abwerfen würden. Ein solcher
Bau ist, als das Nationalgut schädigend, gesetzlich strafbar und kann
sogar die Entziehung des
Bergwerkseigentums herbeiführen. In der
Landwirtschaft versteht man unter Raubbau
einen
Betrieb, welcher die dem
Boden entzogenen wertvollen Mineralbestandteile (besonders
Kali und
Phosphorsäure) nicht oder nicht
genügend durch Düngung ersetzt. Der Raubbau
kann für einige Zeit rentabel sein, auf die Dauer aber erschöpft
er den
Boden und
mindert dessen nachhaltige
Fruchtbarkeit. Auf diese Verhältnisse hat zuerst
Liebig in überzeugender
Weise
hingewiesen.