Rate
nzahlung.
Die Zahlung einer Schuld (welche beim Mangel einer besondern Abrede in ungetrennter Summe zu zahlen sein würde) in Raten (s. d.) kann zwischen Gläubiger und Schuldner sogleich bei Begründung des Schuldverhältnisses oder später verabredet werden, weil der Schuldner schwer oder überhaupt nicht im stande ist, die ganze Schuld auf einmal zu zahlen, aber Aussicht hat, sie aus seinem allmählichen Erwerb zu tilgen.
Gewöhnlich ist damit die Kassatorische Klausel ¶