Rate
(vom lat. rata), Verhältnisanteil, gewöhnlich in der
Verbindung pro rata, d. h. zu einem verhältnismäßigen
Teil. Bei unzureichenden
Zahlungs- oder Deckungsmitteln, z. B. im Konkurse, bei einem Akkord, bei einem Pfandverkauf,
bei einer
Zahlung auf mehrere einander gleichstehende Forderungen, erfolgt die Verteilung der
Zahlungs-
oder Deckungsmittel in dem Verhältnis der
Größe der Forderungen, d. h. pro rata. Daher Rate
soviel wie
Teil, z. B. die fällige
Pacht-, Zinsrate;
Lieferung in Rate,
Zahlung einer Schuld in Rate
(s.
Ratenzahlung).
Rate
nbriefgeschäfte sind Verkäufe von Lospapieren (s. Prämienanleihen) gegen
Ratenzahlungen an eine oder mehrere
Personen,
mit der Abrede, daß die Papiere nach
Zahlung des ganzen Kaufpreises ausgeliefert werden und, wenn inzwischen
Gewinne darauf gefallen sind, diese Gewinne sofort oder zu dem Anteil des Käufers gezahlt werden. Der Kaufpreis ist in der
Regel beträchtlich höher gestellt als der
Marktpreis. (S. Heuergeschäft und
Ratenzahlung.)