Ranzion
(franz. rançon), Lösegeld, mit welchem Kriegsgefangene ehemals losgekauft wurden;
auch das Lösegeld für gekaperte Schiffe; [* 2]
Ranzion
ierungsvertrag (Loslassungsvertrag), der hierüber zwischen dem
Kaper und dem
Kapitän des gekaperten
Schiffs abgeschlossen
Vertrag;
Ranzion
ierungsbillet
(Billet de rançon, Ransom bill), die darüber aufgenommene
Urkunde.
Für
Kriegsgefangene bestimmte die
Höhe des Lösegeldes ehemals der
Sieger, doch wurde später durch besondere Kartellverträge
die Ranzion
für die verschiedenen
Grade festgesetzt. Ein
Vertrag zwischen
Österreich
[* 3] und
Schweden
[* 4] von 1642 setzte z. B.
als Ranzion
für
Generale 30,000, für Obersten 1000,
Rittmeister 200,
Kapitäne 150,
Reiter 6,
Musketiere 4,
Marketender 30 Thlr. fest,
und ein 1780 zwischen
England und
Frankreich abgeschlossener
Vertrag stellte den französischen Vizeadmiral; den englischen
en chef kommandierenden
Admiral, den
Marschall von
Frankreich oder englischen
Feldmarschall gleich 60
Matrosen oder
gemeinen
Soldaten. Für den
Gemeinen wurde 1 Pfd. Sterl. u. s. f. nach dem
Range gezahlt. Seit den
Revolutionskriegen kam die
Ranzion
außer
Gebrauch, indem Gefangene nur gegen Gefangene ausgewechselt wurden. Ranzion
ieren, loskaufen, einen
Kriegsgefangenen
durch Auswechselung befreien; sich selbst ranzion
ieren, aus der Kriegsgefangenschaft entweichen.