Rangieren
(franz., spr. rangsch-), ordnen, reihen; in der Rangordnung eine gewisse Stelle einnehmen; bei dem Eisenbahnbetrieb die Bewegung und Aufstellung der Wagen auf den Stationen behufs Zusammensetzung und Trennung der Züge, der Bereitstellung der Wagen zur Be- und Entladung, Beiseitesetzung der Wagen in Wagenschuppen, Reparatur- und Nebengeleisen etc. Dieser Rangierdienst (Zugverschiebung) erfolgt durch Mannschaften, Zugtiere oder Lokomotiven (Rangiermaschinen) unter sorgfältiger Beachtung der Signalordnung und des Bahnpolizeireglements, um jede Beschädigung von Personen und Betriebsmaterial zu verhindern und unnötiges Hin- und Herfahren zu vermeiden.
Vgl. Schroeter, Die Schule des Eisenbahndienstes (3. Aufl., Aachen 1884).
Ausrangieren, etwas als unbrauchbar beseitigen.