Rampe
(franz.), flache, meist durch Bodenanschüttung hergestellte, zur
Auf- und Abfahrt von
Wagen dienende
schiefe Ebene, welche gewöhnlich abgepflastert und seitlich durch
Böschungen oder
Futtermauern
abgestützt, im letztern
Fall auch meist mit Geländern eingefaßt ist. Die Rampen
werden im
Hochbau zur An- und Abfahrt meist
doppelt angelegt, geschweift und mit 1-2½ Proz. Steigung, im
Eisenbahnbau
[* 2] bei
Wegübergängen, Verladestellen
u. dgl. meist gerade u.
mit ähnlichen Steigungen angelegt. Im
Festungsbau heißt Rampe
die schräg ansteigende Auffahrt zu
Wällen und Geschützbänken,
auch
Appareille genannt; im Bühnenwesen das
Gestell, an welchem die vordere
Beleuchtung
[* 3] der
Bühne von unten angebracht ist.