Raimund
von
Pennaforte
, berühmter
Kanonist, geboren nach 1180 auf dem
Schloß Pennaforte
in
Katalonien, widmete sich
von
1204 bis 1219 zu
Bologna dem
Studium des
Rechts, ward 1219
Kanonikus zu
Barcelona
[* 2] und 1222
Dominikaner. Durch
eifriges Wirken für die
Inquisition und Kreuzzugpredigen gegen die
Mauren empfahl er sich dem päpstlichen
Hof.
[* 3]
Papst
Gregor
IX. ernannte ihn 1230 zum
Beichtvater und Großpönitentiarius und beauftragte ihn mit der Redaktion eines systematischen,
meist aus den frühern
Dekretalen zusammengesetzten
Gesetzbuchs, welches unter dem
Titel: »Decretalium Gregorii P. IX.
libri V« bekannt ist.
Auch brachte er die kirchliche
Jurisprudenz in eine scholastisch-wissenschaftliche Form in seiner »Summa
de poenitentia« (zuerst gedruckt
Rom
[* 4] 1603, mit dem
Apparat des
Wilhelm von
Rennes unter dem
Namen
Johanns von Freiburg).
[* 5] Nach
Spanien
[* 6] zurückgekehrt,
ward er 1235
Erzbischof von
Tarragona, 1238 zum Ordensgeneral ernannt, trat aber schon 1240 von
diesem
Posten zurück, um sich fortan dem beschaulichen
Leben zu widmen; starb Er ward 1601 heilig gesprochen; sein
Tag
ist der 23. Januar.
Vgl.
Rockinger,
Berthold von Regensburg und Raimund von
Peniafort
(Münch. 1877);
Danzas, Saint [* 7] Raymond de Pennafort (Poitiers 1885, Bd. 1).