Raimund
von Pennaforte, berühmter Kanonist, geboren nach 1180 auf dem Schloß Pennaforte in Katalonien, widmete sich von 1204 bis 1219 zu Bologna dem Studium des Rechts, ward 1219 Kanonikus zu Barcelona und 1222 Dominikaner. Durch eifriges Wirken für die Inquisition und Kreuzzugpredigen gegen die Mauren empfahl er sich dem päpstlichen Hof. Papst Gregor IX. ernannte ihn 1230 zum Beichtvater und Großpönitentiarius und beauftragte ihn mit der Redaktion eines systematischen, meist aus den frühern Dekretalen zusammengesetzten Gesetzbuchs, welches unter dem Titel: »Decretalium Gregorii P. IX. libri V« bekannt ist.
Auch brachte er die kirchliche Jurisprudenz in eine scholastisch-wissenschaftliche Form in seiner »Summa de poenitentia« (zuerst gedruckt Rom 1603, mit dem Apparat des Wilhelm von Rennes unter dem Namen Johanns von Freiburg). Nach Spanien zurückgekehrt, ward er 1235 Erzbischof von Tarragona, 1238 zum Ordensgeneral ernannt, trat aber schon 1240 von diesem Posten zurück, um sich fortan dem beschaulichen Leben zu widmen; starb Er ward 1601 heilig gesprochen; sein Tag ist der 23. Januar.
Vgl. Rockinger, Berthold von Regensburg und Raimund von Peniafort (Münch. 1877);
Danzas, Saint Raymond de Pennafort (Poitiers 1885, Bd. 1).