Rädern
(Strafe des
Rades,
Radebrechen),
Strafe, mit welcher sonst, und zwar noch zu Anfang des 19. Jahrh.,
Mörder, Brandstifter,
Straßen- und
Kirchenräuber belegt zu werden pflegten. Sie war schon bei den Griechen und
Römern gebräuchlich, und zwar band
man den Verbrecher zwischen die
Speichen eines
Rades ausgestreckt fest und drehte dieses schnell um, bis
jener seinen
Geist aufgab.
Später wurden dem Verbrecher die
Glieder,
[* 2] erst die Unterschenkel und Vorderarme, dann die Oberschenkel
und Oberarme (Rädern
von unten), mit dem
Rad zerstoßen oder zerbrochen und er dann auf das auf einen
Pfahl
gesteckte
Rad gelegt, nachdem er in der
Regel durch einen
Stoß auf die
Brust (Gnadenstoß) getötet oder auch wohl vor dem Zerstoßen
erdrosselt worden war.
Beim Rädern
von
oben wurden die ersten
Stöße gegen den
Kopf und die Halswirbelsäule gerichtet. Auch die
Strafe des
Schwerts wurde zuweilen dadurch geschärft, daß der
Körper auf das
Rad geflochten, der
Kopf aber
auf dem
Pfahl befestigt wurde.