Rad
,
im allgemeinen eine kreisförmige, massive oder durchbrochene Scheibe aus Holz
[* 2] oder Metall, welche den Zweck
hat, drehende
Bewegungen zu vermitteln, und daher entweder zur Übertragung von Kräften oder zur Unterstützung von
Fuhrwerken
dient. Die Rad
der erstern Art übertragen die
Bewegung entweder direkt, wie die Zahnräder (s. d.) und
die Friktionsräder
[* 3] (s. d.), oder indirekt, wie die
Riemen-, Seil-,
Schnur- und Kettenscheiben (s.
Transmission).
[* 4] Das Rad
sitzt
entweder fest, wie alle kraftübertragenden und wie die Eisenbahnwagenräder, oder drehbar, wie die gewöhnlichen Wagenräder,
auf der in der Mitte durchgehenden
Achse.
Das Speichenrad
, im Gegensatz zu dem massiven Rad
oder Scheibenrad, besteht als Wagenrad aus der
Nabe, den in dieselbe eingefügten
Speichen (10-16 an der Zahl) und 6-8 Felgen, welch letztere vereinigt den
Kranz bilden,
wozu noch die verschiedenen
Beschläge kommen. Um die paarweise je in einem Kranzteil angeordneten
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